Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Antrag auf Pflegeleistungen: Pflegekassen müssen in fünf Wochen entscheiden

München, 20.2.2018 | 11:34 | mst

Über einen Antrag auf Leistungen müssen die Pflegekassen wieder innerhalb von fünf Wochen entscheiden. Letztes Jahr war diese Frist übergangsweise ausgesetzt worden.
 

Pflegerin sieht Papiere mit älterem Mann im Wohnzimmer durchUm Leistungen von ihrer Pflegekasse zu erhalten, müssen Versicherte einen Antrag stellen.
Die gesetzlichen Pflegekassen müssen seit Anfang des Jahres wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen über einen Antrag auf Pflegeleistungen entscheiden. Darauf hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz am Montag hingewiesen.
 
Wegen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade war diese Frist im vergangenen Jahr ausgesetzt worden. In besonders dringenden Fällen muss die Pflegekasse sogar noch schneller entscheiden.
 

Bei Verzögerung müssen die Pflegekassen zahlen

Erstellt die Pflegekasse den Bescheid nicht innerhalb von fünf Wochen und ist sie für die Verzögerung verantwortlich, muss sie für jede überfällige Woche 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Allerdings gilt dies nicht, wenn der Versicherte mindestens den Pflegegrad 2 hat und bereits in einem Pflegeheim betreut wird.
 
„Bei uns haben sich viele Betroffene gemeldet, die teilweise monatelang auf die Begutachtung und die Entscheidung warten mussten“, sagte Gisela Rohmann von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Es sei gut, dass die langen Wartezeiten nun vorbei seien und die Versicherten schnell wüssten, wie viel Geld sie zur Verfügung hätten und wie sie die Pflege organisieren könnten.

Weitere Nachrichten zum Thema Pflegeversicherung