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München, 6.10.2017 | 12:23 | kro
Eine Reitbeteiligung ändert nichts an der Haftung eines Pferdehalters für Schäden, die das Pferd verursacht. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichen Urteil entschieden.
Beim Rosenmontagsumzug in Köln sind zwei Pferde einer Kutsche durchgegangen. Bei dem Vorfall wurden mehrere Menschen verletzt, die Tiere blieben unversehrt.
Bei einem Kutschen-Unfall in Niedersachsen wurde am Mittwochnachmittag eine Frau verletzt.
In Sachsen lief ein Pferd mitten im Berufsverkehr alleine auf einer Straße entlang.