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Ausritt mit Folgen: Pferdehalter haftet auch bei Reitbeteiligung

München, 6.10.2017 | 12:23 | kro

Eine Reitbeteiligung ändert nichts an der Haftung eines Pferdehalters für Schäden, die das Pferd verursacht. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichen Urteil entschieden.

Pferd mit ReiterinPferdehalter haften auch bei einer Reitbeteiligung.
Im verhandelten Fall vereinbarte eine Pferdehalterin mit einer anderen Dame eine Reitbeteiligung. Bei einem Ausritt stürzte Letztere und zog sich eine Querschnittslähmung zu. Die gesetzliche Krankenkasse der Reiterin verklagte die Pferdebesitzerin auf die Erstattung des Gesamtschadens. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht Nürnberg der Kasse teilweise recht.

Aus Sicht der Richter änderte die Reitbeteiligung nichts daran, dass die Beklagte zum Unfallzeitpunkt die alleinige Halterin des Pferdes war. Denn sie habe sämtliche Aufwendungen getragen, etwa für Futter und tierärztliche Behandlungen. Die Geschädigte habe lediglich ein geringes Entgelt für die gelegentliche Nutzung des Tieres bezahlt.

Die Pferdehalterin muss sich jedoch nur zu 50 Prozent an den Aufwendungen der Krankenkasse beteiligen. Denn nach Ansicht der Nürnberger Richter war die Geschädigte im Moment des Unfalls die Tieraufseherin und es sei zu vermuten, dass sie einen für den Unfall ursächlichen Sorgfaltsverstoß begangen habe.

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