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München, 15.4.2020 | 16:26 | mst
Im Zuge der Corona-Krise müssen Zahnärzte Schutzkleidung kaufen und zusätzliche Hygienemaßnahmen ergreifen. Für Privatversicherte soll eine Extra-Vergütung diese Mehrkosten ausgleichen.
Der Bundesrat hat der geplanten Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 22.11.2024 zugestimmt.
Am 15. Mai 2024 wurde die Krankenhausreform vom Bundeskabinett verabschiedet. Diese sieht eine umfassende Neustrukturierung und Qualitätssteigerung der Krankenhäuser vor.
Das Amalgam-Verbot soll im Januar 2025 in Kraft treten. Damit fällt die einzige Zahnfüllung weg, für die gesetzlich Versicherte keine Zuzahlung leisten müssen.