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Unterschied Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer

aktualisiert am

Unterschied Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Halter eines Autos und der Versicherungsnehmer müssen nicht ein und dieselbe Person sein.
  • Einen solchen Fall nennt man „abweichende Halterschaft”.
  • Ist jemand anderes Versicherungsnehmer, wird der Fahrzeughalter automatisch mit versichert.

Unterschied zwischen Halter & Versicherungsnehmer

Halter und Versicherungsnehmer Kfz

Halter und Versicherungsnehmer eines Autos können unterschiedliche Personen sein.

Abweichenden Halter auswählen

Im Kfz-Versicherungsrechner von CHECK24 wählen Sie unter dem Punkt „Zulassung” den Halter des Fahrzeuges aus. Sie können Ehepartner, Lebenspartner, Kind, Kreditgeber, Leasinggeber oder eine sonstige Person angeben.

Wer ist der Fahrzeughalter?

Der Fahrzeughalter ist per Definition die Person, die das Fahrzeug besitzt (nutzt und die Verfügungsgewalt darüber hat).  

Der Halter steht außerdem in der Regel:

Für was ist der Halter zuständig?

Der Halter eines Fahrzeuges:

  • Ist für dessen ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich
  • Zahlt die Kfz-Steuer
  • Schließt die Kfz-Versicherung ab
  • Ist zuständig für die Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung

Wann haftet ein Halter nicht?

  1. Bei höherer Gewalt
  2. Bei illegalen Fahrten (ohne sein Wissen und Einverständnis)

Wer ist Versicherungsnehmer?

Versicherungsnehmer eines Fahrzeuges ist diejenige Person, auf deren Name die Kfz-Versicherung läuft.

Der Versicherte:

Beispiele für abweichende Halterschaft

Bei Paaren ist oft ein Partner der Halter des gemeinsamen Autos. Der andere Partner schließt jedoch die Kfz-Versicherung ab.

Zweitwagen versichern: Sind zwei Pkw vorhanden, wird der Zweitwagen aus Kostengründen ebenfalls über den gleichen Versicherungsnehmer versichert.

Wer der Versicherungsnehmer wird, hängt oft davon ab, wer die bessere Schadenfreiheitsklasse hat und damit einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (günstigen Versicherungsbeitrag) erhält.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema abweichender Halter.

1. Beispiel: Eltern Versicherungsnehmer - Kind Halter

Dieser Fall kommt oft bei den Autos von Fahranfängern vor.

Bei dieser günstigen Fahranfänger-Versicherung ist der Fahranfänger (Sohn oder Tochter) der Halter, ein Elternteil (Vater oder Mutter) ist der Versicherungsnehmer. Die Versicherung ist günstiger, als wenn der Fahranfänger der Halter und Versicherte wäre. Der Grund ist die in aller Regel bessere Schadenfreiheitsklasse der Eltern.

Der Fahranfänger muss in diesem Fall auch als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen sein.

2. Beispiel: Mann Halter - Frau Versicherungsnehmer

Bei Paaren ist oft ein Partner der Halter des gemeinsamen Autos. Der andere Partner schließt jedoch die Kfz-Versicherung ab.

Zweitwagen versichern: Sind zwei Pkw vorhanden, wird der Zweitwagen aus Kostengründen ebenfalls über den gleichen Versicherungsnehmer versichert.

Wer der Versicherungsnehmer wird, hängt oft davon ab, wer die bessere Schadenfreiheitsklasse hat und damit einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (günstigen Versicherungsbeitrag) erhält.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema abweichender Halter.

 

Fragen & Antworten (FAQ)

Wer haftet – Halter oder Versicherungsnehmer?

Vor dem Gesetz (etwa bei Verkehrsvergehen) ist zuerst einmal der Halter haftbar. Bei Versicherungsangelegenheiten (Unfall/Schaden, falsche Angaben im Vertrag) hingegen wird der Versicherungsnehmer haftbar gemacht.

Wer zahlt die Kfz-Steuer?

Den Bescheid für die Kfz-Steuer geht an den Halter. Dieser bezahlt den Betrag in der Regel auch.

Wird die Versicherung teurer, wenn Halter nicht Versicherungsnehmer ist?

Ja, das ist oft der Fall. Die Versicherung geht in diesem Fall davon aus, dass mindestens 2 Personen den Pkw fahren dürfen. Bei Paaren mit einem Haushalt hingegen wird die Versicherung meist nicht teurer.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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Was bedeutet abweichende Halterschaft?

Was bedeutet abweichende Halterschaft?

Von abweichender Halterschaft spricht man, wenn in der Kfz-Versicherung der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person sind.

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Ein berechtigter Fahrer für ein Auto ist in der Kfz-Versicherung im Fahrerkreis mit abgedeckt. Diese Person darf das Fahrzeug ganz offiziell fahren und hat den vollen Versicherungsschutz.

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