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Der Wiederbeschaffungswert eines Autos wird ermittelt, um die Höhe des Schadenersatzes festzulegen.
In der Kfz-Versicherung entspricht der Wiederbeschaffungswert der Summe, die gleichwertige Autos zum Zeitpunkt des Schadens auf dem (regionalen) Gebrauchtwagenmarkt kosten.
Für die Schadensregulierung ist der Wiederbeschaffungswert damit sehr wichtig. Den Betrag erhalten geschädigte Autobesitzer entweder:
Der Wiederbeschaffungswert wird von Autoversicherungen durch einen unabhängigen Gutachter beziehungsweise Sachverständigen ermittelt.
Eine Grundlage für die Wertermittlung (auch für Privatpersonen) ist dabei zum Beispiel die kostenpflichtige Schwackeliste.
Wichtige Preisermittlungskriterien sind diese Fahrzeugkriterien:
Ja, denn im Gebrauchtwagenhandel wird in der Regel die Differenzbesteuerung angewendet. Der Gebrauchtwagenhändler bezahlt nur die Mehrwertsteuer auf den Differenzbetrag zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis eines Gebrauchtwagens.
Das wird auch bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes berücksichtigt – zum Nachteil des Versicherungskunden. Die Regel ist, dass 2,4 Prozent Steuer beim Brutto des Gebrauchtwagenpreises angerechnet werden. Als Gebrauchtwagenkäufer zahlen Sie jedoch in jedem Fall die volle Mehrwertsteuer.
Sowohl beim Wiederbeschaffungswert als auch beim Zeitwert wird der Wert eines Autos zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt. Allerdings werden für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes mehr Kriterien als beim Zeitwert berücksichtigt.
Bei Fahrzeugen liegt der Wiederbeschaffungswert deshalb üblicherweise rund 20 Prozent über dem Zeitwert.
Wiederbeschaffungswert | Zeitwert |
---|---|
Betrag, um eine zerstörte Sache gleichwertig zu ersetzen | Hypothetischer Preis, den eine Sache VOR ihrer Zerstörung hatte |
Ermittlung anhand Alter und Abnutzung | Ermittlung anhand aktueller Marktpreise sowie individueller Kriterien |
Berücksichtigung zusätzlicher Kosten wie Finanzierung und Händleraufschlag |
Wiederbeschaffungswert für Oldtimer
Bei einem Oldtimer ist der Wiederbeschaffungswert fast immer höher als der Neuwert (Neupreis). Das liegt an der Inflation über die Jahrzehnte. Dazu kommt der Sammlerwert und geringe Verfügbarkeit.
Bei Neuwagen lohnt es sich eine Neupreisentschädigung in der Kaskoversicherung zu vereinbaren. Bei einem Totalschaden erstattet der Versicherer Ihnen dann den Neupreis/Kaufpreis des Wagens. Je nach Tarif gilt die Neupreisentschädigung zwischen 6 und 24 Monate nach der Erstzulassung.
Der Wiederbeschaffungswert wird bei einem Totalschaden des Autos entweder von der gegnerischen Kfz-Haftpflicht oder der eigenen Kaskoversicherung bezahlt. Bei einem Totalschaden kann ein Auto nicht mehr (wirtschaftlich) repariert werden.
Was ist der Restwert?
Vom Wiederbeschaffungswert wird noch der Restwert des Autos abgezogen. Der Restwert ist die Summe, die etwa ein Verwerter noch für das Auto oder dessen Teile bezahlt.
Statt den Wiederbeschaffungskosten bezahlt eine Kfz-Versicherung auch die Reparaturkosten. Dies ist aber nur möglich, wenn das Auto dadurch wieder verkehrstauglich wird. Reparaturkosten werden durch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen oder eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Werkstatt ermittelt und von der Gesellschaft bezahlt.
Dabei gilt die 130-Prozent-Regel. Die Kosten für die Instandsetzung dürfen den Wiederbeschaffungswert nur um maximal 30 Prozent übersteigen. Kostet die Instandsetzung mehr, erstattet der Kfz-Versicherer nur die definierten Wiederbeschaffungskosten.
Wenn Sie den angesetzten Wiederbeschaffungswert als zu niedrig empfinden, können Sie dagegen gerichtlich vorgehen. Ihr Anliegen müssen Sie dann mit einem Gegengutachten untermauern. Den Gerichtsstreit müssen Sie vorfinanzieren. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt hingegen die Verfahrens-und Gutachterkosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.
Weitere Definitionen:
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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