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Eine Probefahrten wird im Rahmen eines Fahrzeugkaufes unternommen.Bei Gebrauchtwagen wollen sich Kaufinteressenten in der Regel hierbei vom technischen Zustand des Autos ein Bild zu machen.
Für Probefahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen können in Deutschland Kurzzeitkennzeichen erworben werden.
Der Verkäufer sollte sich im Vorfeld davon überzeugen, dass der Kaufinteressent eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Außerdem sollte er:
Wichtig für Kaufinteressenten bei der Probefahrt:
Der Versicherungsnehmer des zu Verkauf stehenden Pkw haftet während der Probefahrt durch den Kaufinteressenten mit seiner Kfz-Haftpflicht und - sofern vorhanden - auch mit der Kasko.
Manche Kfz-Policen schließen bestimmte Nutzergruppen aus und enthalten auch keine Ausnahmen für Probefahrten. Bei einem Unfall greift dann möglicherweise der Versicherungsschutz nicht!
Wird das Auto während der Probefahrt entwendet, liegt kein Diebstahl, sondern eine Unterschlagung vor. Diese ist im Regelfall nicht von der Kaskoversicherung gedeckt.
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