{{ sLabel }}
Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf
der Kontaktseite
{{ popUp.subtext }}
{{ sLabel }}
In Deutschland regelt das Kfz-Pflichtversicherungsgesetz (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) bereits seit 1940, dass jeder Pkw eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung haben muss. Wichtig ist hier vor allem der § 1.
Mit einer Kfz-Haftpflicht ist sichergestellt, dass ein Versicherungsnehmer im Falle eines von ihm (oder einem anderen berechtigten Fahrer) verschuldeten Unfalls für entstandene Schäden Dritter aufkommen kann.
Verantwortlich dafür, dass die Vorgaben des Kfz-Pflichtversicherungsgesetzes eingehalten werden, ist der Fahrzeughalter. Dieser ist meist auch der Versicherungsnehmer.
Ob der Versicherungsnehmer für seinen Pkw zusätzlich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließt, bleibt ihm überlassen.
Bei einem Verstoß (zum Beispiel Fahren oder Parken ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr) müssen Halter und Fahrer mit einer Geldstrafe, mit einem Fahrverbot und in gravierenden Fällen sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Weitere Definitionen:
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
CHECK24 Bewertungen