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Die Obliegenheiten in der Kfz-Versicherung sind die Pflichten beziehungsweise die Verhaltensregeln für Kfz-Versicherungsnehmer und Dritte (zum Beispiel des Halters und der Fahrer).
Obliegenheiten betreffen sowohl die Kfz-Haftpflicht als auch die Teilkasko und Vollkasko.
Obliegenheiten ergeben sich aus:
Die Obliegenheiten sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Unterschieden werden Obliegenheiten:
Welche Obliegenheiten Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag in Einzelnen zugrunde liegen, können Sie in den allgemeinen Kraftfahrt-Bedingungen (AKB) nachlesen, die Sie als Bestandteil Ihres Auto Versicherungsscheines von Ihrem Versicherer erhalten haben.
Der Versicherungsnehmer muss alle Fragen des Versicherers wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Der Versicherungskunde darf auch keine Gefahrerhöhung vornehmen beziehungsweise muss diese sofort melden.
Zu den Obliegenheiten während der Laufzeit eines Kfz-Versicherungsvertrages zählt die pünktliche Bezahlung des Beitrages.
Kommt es zu einem Schaden, muss der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich melden (Anzeigepflicht) und bei der Regulierung des Schadens behilflich sein (Mitwirkungspflicht).
Außerdem muss er dafür sorgen, dass der Versicherungsschaden so gering wie möglich ausfällt (Schadenminderungspflicht).
Bei einer Obliegenheitsverletzung kommt der Versicherungsnehmer seinen Pflichten nicht nach beziehungsweise verletzt diese entweder unbeabsichtigt oder sogar absichtlich/wissentlich.
Eine Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen liegt beispielsweise vor, wenn der Fahrer betrunken fährt und es zu einem Unfall kommt.
Eine Verletzung der vertraglichen Bestimmungen liegt beispielsweise vor, wenn vertraglich nicht definierte Personen das Auto fahren oder die tatsächliche Jahreskilometerleistung viel höher als angegeben ist.
Welche Folgen eine Obliegenheitsverletzung hat, hängt vom sogenannten Verschuldungsgrad ab.
Weitere Definitionen:
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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