Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren

Kosten, Unterlagen & Versicherung

Kurzzeit-Kennzeichen

aktualisiert am 25.01.2021 14:45

Kurzzeitkennzeichen – Wie lange gültig?

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt für maximal fünf Tage und darf ausschließlich für Probefahrten und Überführungsfahrten benutzt werden.

Dafür muss das Fahrzeug abgemeldet, aber noch versichert sein.

Nach dem Ablaufdatum können Sie die Kennzeichen entweder behalten oder fachgerecht entsorgen (Altmetall).

Wohin darf ich damit fahren?

Mit deutschen Kurzzeitkennzeichen sind Fahrten innerhalb Deutschlands sowie ins EU-Ausland (inklusive der Schweiz) erlaubt.

Allerdings darf ausschließlich der Versicherungsnehmer ans Steuer.

Auto ohne TÜV

Ohne gültigen TÜV darf das Kurzzeitkennzeichen nur zur Fahrt zur TÜV-Prüfstelle und zurück sowie für direkte Werkstattfahrten genutzt werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Verwaltung Schilder Versicher­ung
10 € - 15 € 10 € - 20 € ab 30 €

Wenn Sie die Kurzzeitkennzeichen online bestellen, kommen Service­gebühren und Versandkosten dazu.

Welche Kfz-Versicherung?

Für das Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie in jedem Fall eine eigene Kfz-Haftpflicht für diesen Zeitraum.

Als Versicherungsbestätigung erhalten Sie vom Kfz-Versicherer die sogenannte eVB-Nummer (hier wird die eVB näher erklärt).

Wenn es sich um ein wertvolles oder neues Auto handelt, ist zusätzlich eine Teilkasko oder Vollkasko sinnvoll.

Anschlussversicherung

Manche Anbieter verrechnen die Versicherungskosten, wenn Sie das Auto anschließend auch dort versichern.

Wo Kurzzeitkennzeichen beantragen?

Kurzzeitkennzeichen können Sie unter anderem bei jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland beantragen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Neben der eVB-Nummer, die schon im Vorfeld beantragt werden muss, brauchen Sie zur Zulassung noch folgende Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1/Teil 2)
  • Eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug

Übersicht Kennzeichen

Länderkennzeichen H-Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen Rote Kennzeichen
Bundeswehr Kennzeichen E-Kennzeichen
Grünes Kennzeichen Wechselkennzeichen
Behördenkennzeichen Saisonkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen Kennzeichen befestigen
3D Carbon Kennzeichen Diplomatenkennzeichen
Was möchten Sie versichern?

Aktuell wird auch gelesen

Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.