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München, 3.12.2015 | 12:04 | mtr
Wenn ein Hund einem anderen Tier einen Schaden zufügt, muss der Hundehalter Schadensersatz leisten. Der rein materielle Wert des Tieres ist dabei jedoch nicht ausschlaggebend, sondern vielmehr die Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit der Kosten, um die Gesundheit des Tieres wiederherzustellen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, welches am Mittwoch veröffentlich wurde.
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
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