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München, 25.11.2015 | 11:47 | mtr
Hundehalter müssen in Deutschland für jegliche Schäden ihres Tieres haften. Wird ein Hundehalter jedoch von einem fremden Hund angegriffen und verletzt, rechtfertigt die bloße Anwesenheit seines eigenen Tieres noch lange keine Mitschuld. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg kürzlich veröffentlich hat.
CHECK24 baut das Angebot zu umweltfreundlichen Lösungen bei Hundehaftpflichttarifen aus. Im Schadensfall können damit die Wiederbeschaffung oder Reparatur über nachhaltige Unternehmen erfolgen.
Der Sommer weckt in vielen die Reiselust. Worauf Sie achten sollten, um einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner zu verbringen, erfahren Sie hier.
Über den Hundehaftpflicht Vergleich von CHECK24 können Sie nun Tarife nach den Kriterien des Stiftung Warentest Grundschutzes filtern und die passende Versicherung finden.