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Gesetzesänderung bei Wohnungseinbrüchen: Einbrechern drohen härtere Strafen

München, 10.7.2017 | 10:01 | kro

Wohnungseinbrüche werden künftig härter bestraft. Der Bundesrat hat am Freitag eine Ende Juni vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Strafgesetzbuchs gebilligt. Das Gesetz soll nach der Verkündung unmittelbar in Kraft treten.

Mann von hinten in HandschellenEinbrecher werden künftig härter bestraft.
Einbrecher werden für ihre Tat künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren bestraft. Bewährungsstrafen sind zudem ausgeschlossen.

Einbruchdiebstahl wird dadurch zum Verbrechen. Bislang handelte es sich dabei um ein Vergehen mit einer möglichen Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das neue Gesetz hebt zudem den minder schweren Fall bei Einbrüchen in Privatwohnungen auf.

Die Strafverschärfung wird mit den erheblichen Auswirkungen eines Wohnungseinbruchs bei den betroffenen Opfern begründet. Denn neben dem finanziellen Schaden könne er gravierende psychische Folgen sowie eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken.

Um Einbrecher dingfest zu machen, darf die Polizei in Zukunft auch den Telefon- und Internetverkehr von Verdächtigen verfolgen. Die Nutzung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung ist bislang nur bei Kapitalverbrechen wie Mord oder Bildung einer terroristischen Vereinigung erlaubt.

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