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München, 12.12.2017 | 07:30 | mst
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Zusatzbeitrag, den sie selbst aufbringen müssen. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Eine aktuelle Auswertung von CHECK24 zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den Krankenkassen ist.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate bei ihrer Kasse Mitglied sind. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht – sie können ihre Kasse in diesem Fall selbst dann wechseln, wenn sie noch nicht so lange dort versichert sind.
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Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.