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Zusatzbeitrag: Versicherte könnten im Jahr bis zu 6,2 Milliarden Euro sparen

München, 12.12.2017 | 07:30 | mst

Gesetzlich Versicherte zahlen einen Zusatzbeitrag, den sie selbst aufbringen müssen. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Eine aktuelle Auswertung von CHECK24 zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den Krankenkassen ist.

Arzt und Geschäftsfrau mit TaschenrechnerViele Versicherte könnten jedes Jahr Geld sparen - wenn sie zu einer günstigeren Kasse wechseln würden.
Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung könnten jedes Jahr rund 6,2 Milliarden Euro bei den Zusatzbeiträgen sparen. Das zeigt eine aktuelle Auswertung von CHECK24.
 
Im Schnitt verlangen die Krankenkassen im laufenden Jahr einen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent. Dies entspricht Beiträgen in Höhe von insgesamt rund 13,4 Milliarden Euro, welche die Versicherten alleine aufbringen müssen. Würden sämtliche Versicherte zur günstigsten Kasse (0,59 Prozent) wechseln, die bundesweit geöffnet ist, würden sie hingegen nur 7,2 Milliarden Euro zahlen – eine Ersparnis von 6,2 Milliarden Euro.
 
Je nach Bundesland stehen bis zu 58 Krankenkassen zur Auswahl, unter denen die gesetzlich Versicherten frei wählen können. Bundesweit geöffnet sind 37 Krankenkassen.
 

Größtes Sparpotenzial in Baden-Württemberg

Die Kassen verlangen teils deutlich unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge. Mit 1,5 Prozentpunkten ist die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Kasse in Baden-Württemberg am höchsten. Hier kann ein Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro brutto bis zu 783 Euro pro Jahr sparen. Große Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen gibt es auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (je 1,4 Prozentpunkte).
 
Bei den bundesweit geöffneten Krankenkassen beträgt der Unterschied 1,11 Prozentpunkte. Hier können Verbraucher bis zu 579 Euro jährlich sparen, wenn sie von der günstigsten zur teuersten Kasse wechseln. Wer 30.000 Euro brutto im Jahr verdient, spart immer noch bis zu 333 Euro.
Sparpotenzial in der GKV (Stand: 12/2017)

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate bei ihrer Kasse Mitglied sind. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht – sie können ihre Kasse in diesem Fall selbst dann wechseln, wenn sie noch nicht so lange dort versichert sind.
 
Weitere Informationen:

Pressemeldung
Tabelle Sparpotenzial

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