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München, 12.12.2017 | 07:30 | mst
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Zusatzbeitrag, den sie selbst aufbringen müssen. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Eine aktuelle Auswertung von CHECK24 zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den Krankenkassen ist.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate bei ihrer Kasse Mitglied sind. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht – sie können ihre Kasse in diesem Fall selbst dann wechseln, wenn sie noch nicht so lange dort versichert sind.
Weitere Informationen:
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.