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München, 12.12.2017 | 07:30 | mst
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Zusatzbeitrag, den sie selbst aufbringen müssen. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Eine aktuelle Auswertung von CHECK24 zeigt, wie groß der Unterschied zwischen den Krankenkassen ist.
Gesetzlich Versicherte können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, wenn sie bereits 18 Monate bei ihrer Kasse Mitglied sind. Erhöht die Kasse ihren Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht – sie können ihre Kasse in diesem Fall selbst dann wechseln, wenn sie noch nicht so lange dort versichert sind.
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