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Wechsel der Krankenkasse: Mit einem Wechsel bis zu 783 Euro pro Jahr sparen

München, 11.1.2017 | 08:55 | are

Eine aktuelle Studie von CHECK24 zeigt: mit einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse können Versicherte bis zu 783 Euro im Jahr sparen. Das größte Sparpotenzial haben Versicherte in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Arzthände-SparschweinArbeitnehmer können mit einem Wechsel ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.
Rund jede vierte gesetzliche Krankenkasse hat zum 1. Januar 2017 ihren Zusatzbeitrag angehoben. Damit gibt es erstmalig keine Kasse mehr, die ganz auf einen Zusatzbeitrag verzichtet.
 
Dennoch können Versicherte mit einem Wechsel der Krankenkasse bares Geld sparen. Wie bereits im letzten Jahr liegt das Sparpotenzial in Baden-Württemberg am höchsten.
 

Baden-Württemberger können am meisten sparen

Demnach können Arbeitnehmer in Baden-Württemberg mit einem Bruttojahreseinkommen in Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze von 52.200 Euro bis zu 783 Euro im Jahr sparen, wenn sie von der teuersten zur günstigsten Kasse wechseln. Verdient ein Arbeitnehmer jährlich 30.000 Euro, liegt das maximale Sparpotenzial immerhin noch bei 450 Euro.
 
Der individuelle Zusatzbeitrag, den alle Kassen neben dem regulären Beitragssatz von 14,6 Prozent verlangen, liegt in Baden-Württemberg zwischen 0,3 und 1,8 Prozent. Auch in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist die Differenz mit am größten: Hier unterscheiden sich die günstigsten und teuersten Kassen um je 1,4 Prozentpunkte.
 

Bundesweites Sparpotenzial von bis zu 579 Euro

Die bundesweit geöffneten Krankenkassen unterscheiden sich ebenfalls in der Höhe ihrer Zusatzbeiträge. Demnach liegt das bundesweite Sparpotenzial bei einem Bruttojahreseinkommen von 52.200 Euro bei bis zu 579 Euro pro Jahr. Versicherte, die 30.000 Euro im Jahr verdienen, sparen bis zu 333 Euro.
 
Sparpotenzial nach Bundesländern
 
Bundesland max. Sparpotenzial
(in Prozentpunkten)
Baden-Württemberg 1,50 %
Rheinland-Pfalz 1,40 %
Sachsen-Anhalt 1,40 %
Nordrhein-Westfalen 1,21 %
Bayern 1,11 %
Berlin 1,11 %
Brandenburg 1,11 %
Bremen 1,11 %
Hamburg 1,11 %
Hessen 1,11 %
Mecklenburg-Vorpommern 1,11 %
Niedersachsen 1,11 %
Saarland 1,11 %
Sachsen 1,11 %
Schleswig-Holstein 1,11 %
Thüringen 1,11 %
Quelle: CHECK24, Stand: 6. Januar 2017
 

Sonderkündigungsrecht bis 31. Januar

Sollte die gesetzliche Krankenversicherung den Zusatzbeitrag zum 1. Januar 2017 erhöht haben, können Versicherte bis zum 31. Januar von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dann können sie ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten wechseln, selbst wenn sie dort noch keine 18 Monate Mitglied sind.
 
 
Download: Pressemeldung vom 11.01.2017
Download: Tabelle und Deutschlandkarte

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