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Rezeptpflichtige Arzneimittel: Monopolkommission ist gegen Versandhandel-Verbot

München, 8.3.2017 | 14:30 | are

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) plant ein Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Medikamente. Die Monopolkommission ist dagegen: Ein Verbot sei nicht im Interesse der Patienten und rechtswidrig.

Tabletten mit VerpackungenDie Monopolkommission stellt sich gegen die Pläne von Gesundheitsminister Gröhe.
Laut der Monopolkommission würde ein Verbot des Versandhandels dazu führen, dass vielen Menschen der einzige Weg abgeschnitten würde, an Medikamente zu kommen. Gerade bei Personen, die in Regionen ohne eine Apotheke leben, sei dies der Fall.
 
Als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) forderte Gröhe ein Verbot des Versandhandels verschreibungspflichtiger Medikamente. Der EuGH hatte geurteilt, dass die Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel in Deutschland gegen EU-Recht verstoße und der freie Warenverkehr dadurch eingeschränkt werde.
 

Kommission: Verbot für flächendeckende Versorgung nicht geeignet

Mit einem Verbot des Versandhandels wollte der CDU-Politiker die flächendeckende Arzneimittelversorgung sicherstellen. Laut Kommissionsmitglied Jürgen Kühling habe auch die Monopolkommission ein Interesse daran. „Wir können aber nicht erkennen, dass ein Verbot des Versandhandels geeignet ist, diese sicherzustellen“, sagte Kühling.
 
Wie die Bundesregierung den Versandhandel künftig regeln will, steht indes noch nicht fest. Der Meinungsbildungsprozess dazu sei noch nicht abgeschlossen.
 

Kommission fordert Abschaffung der Preisbindung

Statt eines Verbots des Versandhandels fordert die Kommission, die deutsche Preisbindung für rezeptpflichtige Arzneimittel abzuschaffen. Dann könnten auch die Apotheken hierzulande Rabatte für Arzneimittel gewähren. Um die Umsatzverluste der Apotheker zu begrenzen, sollte die Höhe der Rabatte gedeckelt werden.

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