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Rezeptpflichtige Arzneimittel: Regierung: Noch kein Verbot des Versandhandels beschlossen

München, 2.3.2017 | 11:23 | mst

Ob der Online-Versandhandel für rezeptpflichtige Medikamente verboten wird, ist noch offen. Die Betriebskrankenkassen wenden sich gegen ein Verbot – mit Hinweis auf die geringen Umsatzzahlen.
 

Verpackungen mit TablettenDer Online-Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten soll möglicherweise verboten werden.
Die Bundesregierung hat sich noch nicht entschieden, wie sie künftig den Versandhandel von rezeptpflichtigen Arzneimitteln regeln will. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.
 
Der Meinungsbildungsprozess dazu sei noch nicht abgeschlossen, heißt es in dem Papier. Derzeit gebe es lediglich einen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums, wonach der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten werden solle.
 

EuGH-Urteil: Preisbindung verstößt gegen EU-Recht

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Oktober 2016 benachteiligt die in Deutschland geltende Preisbindung für Medikamente ausländische Versandapotheken. Dies sei eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs und verstoße damit gegen EU-Recht.
 
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte nach dem Urteil angekündigt, den Online-Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbieten zu wollen. Ansonsten sei die flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten in Gefahr.
 

BKK-Verband: Es droht kein Apothekensterben

Dieses Argument hält der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) für überzogen und wendet sich gegen ein Verbot. Durch den Online-Versandhandel drohe kein Apothekensterben.
 
Im vergangenen Jahr entfielen laut Angaben des Verbands gerade einmal 1,7 Prozent der Ausgaben für erstattungsfähige Arzneimittel auf ausländische Versandapotheken. Für alle Krankenkassen liege der Wert bei unter einem Prozent.
 
„Eine Gefährdung der flächendeckenden wohnortnahen Versorgung mit Arzneimitteln zu beschwören, ist bei diesen marginalen Größenordnungen geradezu absurd“, sagte Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbands.
 
Der Verband weist zudem darauf hin, dass ein Verbot des Versandhandels auch deutsche Apotheken treffen würde. Rund 3.000 Apotheken hierzulande hätten eine Versandhandelserlaubnis, etwa 150 davon würden einen ernstzunehmenden Versandhandel betreiben.

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