089 - 24 24 12 74 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 74

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr

 

Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de

Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Rezeptpflichtige Arzneien: Kassen wollen kein Verbot des Versandhandels

München, 27.3.2017 | 11:54 | mst

Die Kassen wenden sich gegen ein Verbot des Online-Handels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Auch Wirtschaftsministerin Zypries (SPD) stellt sich gegen die Pläne von Gesundheitsminister Gröhe.
 

Ältere Frau mit Medikament, Beipackzettel und TabletFür die Krankenkassen kann der Online-Handel die Versorgung auf dem Land verbessern.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wendet sich gegen ein Versandhandelsverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hatte ein solches Verbot geplant. In der Regierungskoalition ist es derzeit umstritten.
 
Gerade für Menschen auf dem Land mit langen Wegen zu niedergelassenen Apotheken könne der Versandhandel die Versorgung verbessern, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Bei dem geplanten Verbot gehe es wohl eher um die Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker.
 

Zypries: Versandhandel für ländlichen Raum wichtig

Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte der Rheinischen Post, dass man den Versandhandel nicht völlig verbieten wolle, da er gerade im ländlichen Raum und für chronisch kranke Menschen große Vorteile bringe.
 
Es sei schon befremdlich, dass eine Sparte vom wachsenden Internet-Handel völlig ausgenommen werden soll. „Nach allen Untersuchungen die wir haben, gehen wir nicht davon aus, dass durch den Online-Handel mit Arzneien Apotheken wegsterben würden“, sagte Zypries der Zeitung.
 
Es gebe keine Belege für negative Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung.

Monopolkommission hatte sich gegen Verbot ausgesprochen

Die Monopolkommission der Bundesregierung hatte ebenfalls empfohlen, den Versandhandel rezeptpflichtiger Medikamente nicht zu verbieten. Das sei nicht im Interesse der Patienten und zudem rechtswidrig.
 
Der Koalitionsausschuss will sich diesen Mittwoch mit dem Gesetzesentwurf von Gröhe befassen. Indes wird die Zeit knapp, das Gesetz noch vor den Bundestagswahlen im September auf den Weg zu bringen.
 

Weitere Nachrichten zum Thema Gesetzliche Krankenversicherung