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Reform des Medizinstudiums: Mehr Praxis und Quote für Landärzte

München, 3.4.2017 | 11:55 | mst

Vertreter von Bundesregierung und Ländern haben den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen. Danach soll das Studium künftig praxisnäher werden und eine Landarztquote die Versorgung auf dem Land verbessern. Was das Ganze kostet, ist allerdings noch unklar.
 

Junger Arzt sitzt im Büro mit Flipchart und Skelett im Hintergrund Im Medizinstudium soll die Allgemeinmedizin künftig eine stärkere Rolle spielen.
Die Allgemeinmedizin soll nach den Plänen künftig einen größeren Stellenwert im Studium haben. Dazu sollen die Studenten auch ganz alltägliche Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Während des Praktischen Jahres müssen Medizinstudenten in Zukunft ein Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen – etwa in einer Hausarztpraxis.
 
Ein besonderes Augenmerk soll im Studium zudem auf dem Arzt-Patienten-Gespräch liegen, das den Behandlungserfolg maßgeblich beeinflusst.
 
Bei der Zulassung zum Studium soll nicht nur die Abitur-Note eine Rolle spielen: Soziale und kommunikative Kompetenzen sowie eine besondere Motivation für das Medizinstudium sollen künftig stärker berücksichtigt werden.
 

Bis zu zehn Prozent der Plätze für künftige Landärzte

Eine wichtige Änderung ist die Einführung einer sogenannten Landarztquote: Die Bundesländer sollen bis zu zehn Prozent der Studienplätze an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, mindestens zehn Jahre als Landarzt in einer unterversorgten Region zu arbeiten.
 
Wer sich nach Ende des Studiums nicht daran hält, muss nach den Plänen mit wirksamen Sanktionen rechnen. Ob eine solche Regelung rechtlich Bestand hat, ist jedoch umstritten.
 
„Mehr Praxisbezug im Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bei der Vorstellung des Masterplans.
 

Details und Kosten soll Expertenkommission klären

Die Kultusminister der Länder haben dem Masterplan jedoch nur unter Finanzierungsvorbehalt zugestimmt. Wer die zusätzlichen Kosten für die geplanten Änderungen übernimmt, ist damit noch offen.
 
Eine Expertenkommission soll jetzt innerhalb eines Jahres konkrete Vorschläge erarbeiten und dabei klären, wie teuer die Reform wird.

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