Ob eine Leistung bewilligt wird, hängt auch von der Krankenkasse ab: Zwischen den Kassen gibt es große Unterschiede. Jeder zweite Widerspruch gegen eine Ablehnung ist indes erfolgreich.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann (CDU) (Fotograf: Holger Groß) Bei der Bewilligung von genehmigungspflichtigen Leistungen gibt es teilweise große Unterschiede zwischen den einzelnen
Krankenkassen. Das geht aus einer Studie des IGES-Instituts hervor, die der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), am Freitag vorgestellt hat.
Die Krankenkassen genehmigen demnach zwar einen Großteil der genehmigungspflichtigen Leistungen. Allerdings gibt es in manchen Bereichen deutliche Unterschiede.
So wurde im Bereich Vorsorge und Rehabilitation 2015 im Schnitt fast jeder fünfte Antrag (18,4 Prozent) von den Kassen abgelehnt. Dabei liege die Ablehnungsquote je nach Kasse zwischen 8,4 Prozent bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) und 19,4 Prozent bei der AOK und den
Ersatzkassen.
Mehr als jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich
Gegen rund jede vierte Ablehnung legten die Versicherten einen Widerspruch ein. Dabei sei mehr als jeder zweite Widerspruch (56,4 Prozent) teilweise oder vollständig erfolgreich, sodass die Leistung doch noch bewilligt werde. Bei der medizinischen Vorsorge für Mütter und
Väter sind sogar drei von vier Widersprüchen erfolgreich (72 Prozent).
Laumann kritisierte daher die Bewilligungspraxis der Krankenkassen. „Wenn – wie bei den Leistungsanträgen zur Vorsorge und Rehabilitation – weit mehr als jeder zweite Widerspruch erfolgreich ist, kann bei der Bewilligungspraxis etwas nicht stimmen“, sagte der Patientenbeauftragte.
Laumann fordert mehr Transparenz von den Krankenkassen
Die Krankenkassen dürften erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen systematisch ablehnten. Das untergrabe massiv das Vertrauen in die Krankenkassen.
Laumann forderte von den Kassen mehr Transparenz. Sie müssten künftig verpflichtet werden, Daten zu Leistungsbewilligungen und –ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem müssten sie die Versicherten besser über das Verfahren der Leistungsbeantragung sowie das Widerspruchsverfahren informieren. Laut IGES weiß beispielsweise jeder dritte Versicherte gar nicht, dass man einer Ablehnung widersprechen könne.
Zudem sollten die Kassen die Gründe für eine Ablehnung verständlicher als bisher darlegen.
Wettbewerb sollte auch über Qualität der Leistungen geführt werden
Dann könnten sich die Bürger bewusst für oder gegen eine bestimmte Krankenkasse entscheiden. Der Wettbewerb der Krankenkassen sollte nicht allein über die Höhe des
Zusatzbeitrags, sondern vor allem über die Qualität der Leistungen geführt werden, sagte Laumann.
Insgesamt bearbeiteten die Kassen im Jahr 2015 mehr als 26 Millionen Leistungsanträge.