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München, 17.2.2015 | 14:13 | mst
Immer mehr Väter bleiben zu Hause, um ihre kranken Kinder zu pflegen. Das geht aus einer aktuellen Statistik der Krankenkasse DAK-Gesundheit hervor. Demnach meldeten sich im vergangenen Jahr knapp 20 Prozent der Väter hierfür vorübergehend von der Arbeit ab. Damit hat sich ihr Anteil innerhalb der letzten fünf Jahre fast verdoppelt: 2009 waren es lediglich zehn Prozent der Väter.
Laut Angaben der Krankenkasse beantragten insgesamt 90.000 DAK-Versicherte ein sogenanntes Kinderkrankengeld. Auch wenn Frauen immer noch deutlich häufiger zu Hause blieben, zeige die moderne Familienpolitik langsam Wirkung, sagte DAK-Pressesprecher Jörg Bodanowitz.
Väter in den neuen Bundesländern kümmern sich dabei öfter um ihre kranken Kinder als Väter in Westdeutschland. So bleiben in Sachsen knapp 24 Prozent der Väter bei einer Erkrankung ihres Kindes zu Hause. In Rheinland-Pfalz liegt dieser Anteil bei nur 13 Prozent. Zudem gibt es Unterschiede zwischen den Stadt- und Flächenstaaten. In Berlin und Hamburg stellten 21 beziehungsweise 20 Prozent der versicherten Väter einen Antrag auf Kinderkrankengeld, in Nordrhein-Westfalen hingegen nur 15 Prozent.
Gesetzlich Krankenversicherte mit Kindern bis zu zwölf Jahren haben Anspruch auf ein Kinderkrankengeld. Müssen sie ihr erkranktes Kind pflegen und leistet der Arbeitgeber für diese Zeit keine Lohnfortzahlung, zahlt die Krankenkasse 70 Prozent des Bruttolohns. Eltern mit einem Kind können pro Jahr jeweils bis zu zehn Arbeitstage lang Kinderkrankengeld beziehen, Alleinerziehende maximal 20 Arbeitstage.
Aktualisierung:
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.
Aus der Prognose des GKV-Schätzerkreises ergibt sich ein finanzieller Mehrbedarf der gesetzlichen Krankenkassen, der rein rechnerisch eine Erhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages um 0,1 Prozentpunkte von aktuell 1,6 Prozent (2023) auf 1,7 Prozent für das Jahr 2024 notwendig macht.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant für 2024 eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Das geht aus einem ersten Entwurf für die Anpassung der Sozialversicherungsgrößen hervor.