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Kinderkrankengeld: Fast jeder vierte Papa bleibt für krankes Kind zu Hause

München, 22.2.2017 | 13:11 | mst

Väter bleiben immer öfter zu Hause, um ihr krankes Kind zu pflegen. Die Zahlen haben sich seit 2010 fast verdoppelt.

Vater und krankes Kind mit FieberthermometerEin Vater pflegt sein krankes Kind - das kommt laut der DAK-Gesundheit immer häufiger vor.
Immer mehr Väter bleiben zu Hause, wenn eines ihrer Kinder krank ist. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Krankenkasse DAK-Gesundheit. Im vergangenen Jahr lag die Betreuungsquote für Väter bei 23 Prozent – ein neuer Höchststand.
 
Damit hat sich der Anteil der Väter, die ein krankes Kind zu Hause betreuen, seit dem Jahr 2010 fast verdoppelt. Damals lag die Betreuungsquote noch bei 13 Prozent. Im Jahr 2014 pflegten knapp 20 Prozent der Väter ihr krankes Kind.
 

Hohe Betreuungsquote im Osten

In Thüringen und Sachsen ist die Quote besonders hoch: Hier bleibt mit knapp 30 Prozent fast jeder Dritte zu Hause. Es folgen die Bundesländer Brandenburg (27 Prozent) sowie Sachsen-Anhalt (26 Prozent).
 
Am geringsten ist die Betreuungsquote mit 16 Prozent im Saarland. Auch in Rheinland-Pfalz (18 Prozent), Bayern sowie Baden-Württemberg (jeweils 19 Prozent) betreuen vergleichsweise wenige Väter ihr krankes Kind.
 
Im vergangenen Jahr reichten insgesamt rund 70.000 DAK-Versicherte einen Antrag auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes ein. Die Gleichstellungsbeauftragte der DAK-Gesundheit, Renate Lang, bewertete den zunehmenden Anstieg bei den Männern positiv.
 
„Gleichberechtigung funktioniert nur, wenn die Männer mitmachen – nicht nur im Job, sondern auch bei der Kinderbetreuung“, sagte Lang. Die Auswertung zeige, dass man auf dem richtigen Weg sei.
 

Das Kinderkrankengeld der Krankenkassen

Berufstätige Eltern, die ein krankes Kind zu Hause betreuen müssen, können bei ihrer Krankenkasse ein sogenanntes Kinderkrankengeld beantragen. Die Kassen springen ein, wenn der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung übernimmt. Väter und Mütter mit einem Kind von bis zu zwölf Jahren haben jeweils Anspruch auf ein Kinderkrankengeld für maximal zehn Arbeitstage pro Jahr.
 
Bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch 20 Arbeitstage. Das Krankengeld beläuft sich in der Regel auf 90 Prozent des entgangenen Nettolohns.
 

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