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München, 15.10.2015 | 12:04 | mst
Die Bundesregierung hat am Mittwoch die neuen Rechengrößen für die gesetzlichen Sozialversicherungen beschlossen: Gutverdienende zahlen im kommenden Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung deutlich mehr. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt weiter.
Nach den Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr von 49.500 auf 50.850 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Anteil des Gehalts Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind. Oberhalb dieser Grenze fallen keine Beiträge mehr an.
Die Versicherungspflichtgrenze steigt gleichzeitig von 54.900 auf 56.250 Euro. Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, können sich privat krankenversichern.
Zudem steigt die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf 34.860 Euro im Westen sowie 30.240 Euro im Osten. Nach der Bezugsgröße wird unter anderem berechnet, wie viel freiwillig gesetzlich Krankenversicherte mindestens zahlen müssen.
Die Sozialversicherungsgrößen werden jedes Jahr nach einem festgelegten Verfahren bestimmt. Der Bundesrat muss den endgültigen Werten noch zustimmen. Die Rechengrößen richten sich vor allem nach der Einkommensentwicklung des Vorjahres. Hier zeigt sich die bislang gute Konjunktur: Die Einkommen stiegen im Bundesdurchschnitt um rund 2,7 Prozent.
Wichtige Rechengrößen der Sozialversicherung (Angaben in Euro)
West | Ost | |
Jahr | Jahr | |
Beitragsbemessungsgrenze: Allgemeine Rentenversicherung | 74.400 | 64.800 |
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung | 74.400 | 64.800 |
Versicherungspflichtgrenze: Kranken-/Pflegeversicherung | 56.250 | 56.250 |
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken-/Pflegeversicherung | 50.850 | 50.850 |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung* | 34.860 | 30.240 |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung | 36.267 |
*Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt die Bezugsgröße West bundesweit.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Aktualisierung:
Rechengrößen für das Jahr 2017
Weitere Informationen:
Rechengrößen des Jahres 2015
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