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München, 7.9.2016 | 10:08 | are
Gut verdienende Arbeitnehmer werden im kommenden Jahr voraussichtlich höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Auch die Versicherungspflichtgrenze wird ansteigen. Das geht aus dem Referentenentwurf zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am Montag vorlegte.
Auch die Versicherungspflichtgrenze soll laut BMAS im kommenden Jahr ansteigen – voraussichtlich um 1.350 Euro auf 57.600 Euro. Derzeit liegt sie noch bei einem Jahresbruttogehalt von 56.250 Euro.
Erst wenn Arbeitnehmer diese Hürde erreichen, können sie sich privat krankenversichern. Für Selbstständige, Beamte und Freiberufler gilt diese Grenze nicht. Sie können unabhängig von ihrem Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen.
Die Rechengrößen werden jedes Jahr auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen neu festgelegt. Dabei orientiert sich das Ministerium an der Einkommensentwicklung des Vorjahres. Bevor die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2017 in Kraft tritt, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden.
Aktualisierung:
Rechengrößen für das Jahr 2018
Weitere Informationen:
Rechengrößen des Jahres 2016
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