Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
krankenkassen@check24.de
München, 16.10.2014 | 15:32 | mst
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung zu erhöhen. Für die gesetzliche Krankenversicherung steigt die Bemessungsgrenze von derzeit 48.600 Euro auf 49.500 Euro im Jahr. Gutverdienende Angestellte müssen daher im kommenden Jahr höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird auf 54.900 Euro erhöht - derzeit liegt sie bei 53.550 Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze bestimmt, ab welchem Jahresbruttogehalt sich Angestellte privat krankenversichern können. Die Beitragsbemessungsgrenze regelt indes, bis zu welcher Grenze Versicherungsbeiträge auf den Arbeitslohn gezahlt werden müssen.
Zudem erhöht sich dieser Wert auch für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern auf 72.600 Euro, in den neuen Ländern steigt sie auf 62.400 Euro. Das jährliche Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung wird auf 34.999 Euro festgelegt. Für ein Jahresgehalt in dieser Höhe erwerben Versicherte einen Rentenpunkt für ihre Rentenansprüche.
Gutverdiener können derweil nicht damit rechnen, die höheren Bemessungsgrenzen durch sinkende Beitragssätze ausgleichen zu können. Nur bei der Rentenversicherung könnte der Beitragssatz um bis zu 0,3 Prozentpunkte fallen. Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird im kommenden Jahr hingegen um 0,3 Prozentpunkte angehoben. In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent. Der Schätzerkreis aus Experten von Bundesversicherungsamt, Bundesgesundheitsministerium und GKV-Spitzenverband geht jedoch davon aus, dass die meisten Kassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in gleicher Höhe erheben werden. Der Gesamtbeitrag würde damit im Durchschnitt unverändert 15,5 Prozent betragen.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich ab dem 1. Januar 2025 auf deutlich höhere Beiträge einstellen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll voraussichtlich um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent steigen.
Nachdem vor einigen Wochen der Finanzierungsentwurf der Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für Kritik sorgte, stellt der Dachverband der Betriebskassen (BKK) nun erste Schätzungen für den Zusatzbeitrag im Jahr 2025 vor: Die Kassen erwarten den bislang höchsten Anstieg des Beitrags.
Die geplante Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll das Kliniksterben verhindern und die Versorgungsqualität verbessern. Für die Pläne zur Finanzierung der Reform erntet der Bundesgesundheitsminister nun Kritik aus dem Lager der Krankenkassen.