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Krankenkasse für Beamte: Berlin ebnet Beamten den Weg in die GKV

München, 15.1.2020 | 14:55 | mst

Berliner Beamte sollen künftig eine echte Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben. Wer sich gesetzlich versichert, soll in Zukunft nur noch die Hälfte des Beitrags selbst zahlen müssen.
 

Berliner Rathaus mit Fernsehturm im HintergrundBerliner Rathaus mit Fernsehturm: In der Hauptstadt sollen Beamte künftig Anspruch auf eine pauschale Beihilfe haben.
Berlin ebnet seinen Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung. Am Dienstag beschloss der Berliner Senat die Einführung einer pauschalen Beihilfe.
 
Beamte, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, erhalten danach eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent ihres Kassenbeitrags. Die Pauschale soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 gelten.
 
Damit sollen die Berliner Beamten eine echte Wahlmöglichkeit zwischen privater (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) erhalten. Bislang müssen gesetzlich versicherte Beamte – anders als Angestellte – den vollen Krankenkassenbeitrag selbst aufbringen. Das Land hatte sich an den Kosten der Krankenkasse bisher nicht beteiligt.

Individuelle Beihilfe nach wie vor möglich

Möchten sich Beamte privat versichern, können sie nach wie vor eine individuelle Beihilfe erhalten. Diese zahlt einen festgelegten Teil der anfallenden Krankheitskosten. Für den Rest müssen die Staatsdiener eine private Beihilfeversicherung abschließen.
 
„Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiger Beitrag zur Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Je nach Lebenssituation können Beihilfeberechtigte künftig selbst über die Mitgliedschaft entscheiden“, sagte der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz. Die gesetzliche Versicherung sei vor allem für Beamte mit niedrigerer Besoldung und mitzuversichernden Familienmitgliedern eine echte Alternative.

Spätere Wechsel sind ausgeschlossen

Beamte, die bereits privat versichert sind, können ebenfalls zur pauschalen Beihilfe wechseln. Dann beträgt der Zuschuss jedoch maximal die Hälfte des Beitrags für den Basistarif in der PKV. Um den pauschalen Zuschuss zu erhalten, muss der Beamte unwiderruflich auf die individuelle Beihilfe verzichten. Spätere Wechsel zwischen gesetzlicher und private Versicherung sind damit ausgeschlossen.
 
Berlin folgt damit dem Beispiel Hamburgs. Beamte in der Hansestadt haben bereits seit August 2018 Anspruch auf eine pauschale Beihilfe für die gesetzliche Krankenversicherung.
 
Bevor das Gesetz in Kraft treten kann, muss dem Entwurf noch das Berliner Abgeordneten-Haus zustimmen.

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