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Entlastung von Betriebsrentnern: Koalition streitet über Finanzierungsmöglichkeiten

München, 31.1.2019 | 13:16 | whe

Die Bundesregierung ist sich einig: Die doppelte Zahlung von Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten soll abgeschafft werden. Doch innerhalb der großen Koalition herrscht Uneinigkeit über eine mögliche Finanzierung des Vorhabens.

Nahaufnahme von Geldscheinen und einem Arztrezept.Die doppelte Zahlung von Krankenkassenbeiträgen soll für Betriebsrentner bald der Vergangenheit angehören
Bislang wird auf alle Betriebsrenten der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig. Die Bundesregierung will diesen Zustand nun ändern. Allerdings streiten sich die Koalitionspartner nach einem Bericht des Tagesspiegels über die Finanzierung des Projektes.

Durch die Abschaffung der sogenannten Doppelverbeitragung entsteht ein Defizit von rund drei Milliarden Euro. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der das gesamte Projekt am Dienstag auf den Weg brachte, schlägt vor, das Loch zu einem Großteil durch Steuermittel zu stopfen. Sein Entwurf sieht vor, 500 Millionen Euro durch die Krankenkassen zu finanzieren. Die restlichen 2,5 Milliarden Euro sollten durch den Steuerzahler aufgebracht werden.

Sozialdemokraten nehmen Finanzlage der Krankenkassen in den Fokus

Die SPD hingegen kritisiert Spahns Finanzierungsplan scharf und warnt vor Steuererhöhungen. Finanzminister Olaf Scholz bezeichnete Spahns Vorschlag laut dem Tagesspiegel als „nicht überzeugend“. Sein Parteikollege Karl Lauterbach schlägt als alternative Finanzierungsmethode vor, das Defizit aus den Überschüssen der Krankenkassen zu begleichen. Aktuell sitzen die gesetzlichen Krankenkassen auf gut 21 Milliarden Euro Reserven.

Nicht alle Betriebsrentner zahlen doppelt

Allerdings müssen derzeit nicht alle Betriebsrentner doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen. Oft wird die Betriebsrente mittels einer Entgeltumwandlung angespart. Bis zu einer bestimmten Grenze (vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West) müssen auf die Sparbeiträge dann keine Sozialversicherungsbeiträge und Steuern gezahlt werden. Dafür werden später Abzüge auf die Rente fällig.

Betroffen von einer Doppelverbeitragung sind nur bestimmte Rentnergruppen – etwa Rentner, die nach einem Arbeitgeberwechsel den Vertrag privat weiterbespart oder mit einem alten Vertrag Beiträge aus dem Nettogehalt gezahlt hatten.

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