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Bundestagsbeschluss: Cannabis auf Kassenkosten

München, 19.1.2017 | 13:10 | mst

Schwerkranke Patienten können Cannabis künftig über die Krankenkasse erhalten. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag heute einstimmig verabschiedet.
 

Arzt hält Dose mit MedizinalhanfArzneimittel aus Cannabis können Schwerkranke künftig auf Kosten der Krankenkasse beziehen.
Schwer kranke Patienten können in Zukunft Arzneimittel aus Cannabis auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dafür muss der Medizinalhanf nach dem heute beschlossenen Gesetz von einem Arzt verordnet werden. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass dem Patienten keine andere Therapie mehr hilft.

Staatliche Agentur wird Anbau und Vertrieb regeln

Um eine hohe Qualität der Arzneimittel zu garantieren, wird eine staatliche Agentur den Anbau von Cannabis regeln. Zudem soll sie den Anbau und Vertrieb der Pflanzen überwachen. Verantwortlich für den Aufbau einer solchen Agentur wird das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.
 
In Ausnahmefällen sollen Ärzte zudem die synthetisch hergestellten Wirkstoffe Dronabinol und Nabilon verordnen dürfen.

Eigenanbau bleibt verboten

Eine wissenschaftliche Studie soll gleichzeitig ermitteln, wie und wann Cannabisprodukte medizinisch wirken. Denn Studien dazu gibt es aktuell kaum. Eine generelle Freigabe von Cannabis wird es allerdings weiterhin nicht geben. Damit bleibt auch der Eigenanbau für medizinische Zwecke verboten.
 
Cannabis kommt als Heilmittel vor allem bei Schmerzpatienten zum Einsatz. Bislang mussten solche Patienten die Kosten hierfür aus eigener Tasche bezahlen. Im vergangenen Jahr gab es bundesweit knapp 800 Patienten, die eine Ausnahmegenehmigung für den Erwerb von Cannabis hatten.

Drogenbeauftragte hatte Gesetz auf den Weg gebracht

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), hat das Gesetz auf den Weg gebracht. „Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden. Beides setzen wir auf meine Initiative hin um“, hatte Mortler im vergangenen Jahr gesagt, als die Bundesregierung den Gesetzesentwurf beschlossen hatte.
 

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