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Ausnahmegenehmigung: Patient darf erstmals Cannabis selbst anbauen

München, 4.10.2016 | 11:10 | mst

Ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann darf Cannabis zum Eigengebrauch anbauen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat erstmals eine Ausnahmegenehmigung erteilt.
 

Marijuana-Pflanzen im AnbauEin Patient hat eine Ausnahmegenehmigung erhalten, Cannabis in der eigenen Wohnung zu züchten.
Der 53-jährige Patient darf laut der Ausnahmegenehmigung bis zu 130 Cannabispflanzen pro Jahr anbauen. Das bestätigte ein Sprecher der Bonner Behörde nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung.

Die Genehmigung ist zeitlich bis Ende Juni 2017 befristet. Die Ausnahmegenehmigung würde erlöschen, falls die Krankenkassen die Kosten für Medizinalhanf übernehmen sollten. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll Anfang 2017 in Kraft treten.
 

Bundesverwaltungsgericht hat Genehmigung erzwungen

Das Bundesinstitut hat damit ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts umgesetzt. Das Gericht hatte im April entschieden, dass der Mann Cannabis zu therapeutischen Zwecken anbauen darf. Der Mann hatte argumentiert, dass sich seine Symptome nur mithilfe von Cannabis lindern ließen. Medizinalhanf aus der Apotheke sei für ihn jedoch zu teuer.
 
Das Bundesverwaltungsgericht hatte keine Anhaltspunkte dafür gesehen, dass der Mann das Cannabis missbräuchlich verwenden könne. Zudem stünden Anbau und Therapie unter ärztlicher Kontrolle.

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