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Bundestag: Hebammen müssen künftig studieren

München, 27.9.2019 | 12:36 | mst

Der Bundestag hat einige Gesetzesänderungen beschlossen: Die Ausbildung für Hebammen und Psychotherapeuten wird reformiert, Implantate werden zukünftig zentral erfasst.
 

Hebamme macht Hausbesuch bei einer Mutter mit Baby.Hebamme bei einem Hausbesuch.
Der Bundestag hat in der Nacht auf Freitag drei Gesetze aus dem Gesundheitsressort beschlossen. So wird die Ausbildung zur Hebamme reformiert: Wer Hebamme werden möchte, muss künftig ein Bachelorstudium abschließen. Es wird sechs bis acht Semester dauern und einen hohen Praxisanteil aufweisen. Am Ende des Studiums muss eine staatliche Abschlussprüfung abgelegt werden, um die Berufsbezeichnung Hebamme führen zu dürfen.
 
Auch die Ausbildung zum Psychotherapeuten wird reformiert. Universitäten können künftig ein Direktstudium für den Bereich Psychotherapie anbieten. Die Ausbildung gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- sowie zweijähriges Masterstudium. Nach einer bestandenen staatlichen Prüfung erhalten die Studenten ihre Approbation und dürfen bereits Patienten behandeln.
 
An das Studium schließt sich eine Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen an, die angemessen vergütet werden soll. Nach Abschluss der Weiterbildung können sich die Psychotherapeuten dann ins Arztregister eintragen lassen.

Zentrales Register für Implantate

Der Bundestag hat zudem die Einrichtung eines Implantateregisters beschlossen. Implantate wie Herzschrittmacher oder künstliche Gelenke werden künftig zentral erfasst. Dadurch soll es schneller möglich sein, auftretende Probleme bei bestimmten Produkten zu erkennen.
 
„Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden“, hob Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hervor.

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