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BGH-Urteil: Im Zweifel gegen Impfgegner

München, 23.5.2017 | 16:01 | are

Wenn sich zwei getrennt lebende Eltern darüber streiten, ob ihr Kind Schutzimpfungen erhalten soll oder nicht, darf grundsätzlich der Impf-Befürworter entscheiden. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.

Junges Mädchen wird geimpft.Befürwortet ein Elternteil die Impfung des Kindes, darf grundsätzlich geimpft werden.
Im verhandelten Fall hatte die Mutter einer Tochter Vorbehalte gegen die Schutzimpfung ihres Kindes. Sie hatte Angst vor möglichen Impfschäden und wollte die Impfung nur durchführen lassen, wenn die Ärzte negative Folgen mit Sicherheit ausschließen könnten.

Der Vater befürwortete dagegen die Schutzimpfungen. Die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern beantragten daraufhin die Alleinübertragung der Gesundheitssorge für die Tochter.

BGH beruft sich auf Ständige Impfkommission

Bereits das Amtsgericht Erfurt als auch das Oberlandesgericht hielten den Vater für besser geeignet, eine Entscheidung zu treffen. Dem schloss sich nun auch der Bundesgerichtshof an.

Die Karlsruher Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO). Deren Impfempfehlungen seien vom BGH bereits als medizinischer Standard anerkannt worden.

Schärfere Überwachung der Impfberatung

Auch in der Gesundheitspolitik sind Impfungen ein aktuelles Thema. Wie Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor einigen Wochen mitteilte, sollen ab dem Sommer neue gesetzliche Regelungen zur schärferen Überwachung der Impfberatung in Kraft treten. Eine allgemeine Impfpflicht für Kinder lehnt der CDU-Politiker hingegen ab.

Ein solches Gesetz, das Pflichtimpfungen für Kinder vorschreibt, wurde jüngst in Italien erlassen. Damit reagierte die Regierung auf eine seit Anfang des Jahres andauernde Masernepidemie.

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