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Welche Gefahren sind versichert?

Folgende Gefahren sind im Grundschutz der Wohngebäudeversicherung enthalten:

  • Feuer & Blitzschlag:
    Die Feuerversicherung übernimmt Schäden, die durch einen Brand entstehen. Sie ist auch als Brandversicherung bekannt und trägt zudem die Kosten für Schäden durch Löschwasser oder Ruß. Auch Schäden, die durch einen Blitzeinschlag oder eine Explosion – beispielsweise einer Gasleitung – entstehen, sind versichert.  Viele Versicherer übernehmen auch Schäden, die durch eine Überspannung bei einem Gewitter entstehen – auch wenn kein Blitz direkt in das versicherte Gebäude einschlägt. 
  • Sturm und Hagel:
    Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden, die durch einen Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel verursacht werden.
  • Leitungswasser:
    Entsteht Ihnen ein Wasserschaden durch einen Rohrbruch, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Versichert sind unter anderem Wasseraustritt aus Anlagen zur Wasserversorgung und -entsorgung, Heizungsrohre, Klima- und Wärmepumpen.

Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung um verschiedene Zusatzbausteine erweitert werden. Beispielsweise können Elementargefahren – wie Überschwemmung oder Hochwasser – sowie Schäden an der Gebäudeverglasung und Photovoltaikanlagen zusätzlich abgedeckt werden.

Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden

Lassen Sie beispielsweise Kerzen brennen und verursachen dadurch einen Hausbrand, übernimmt der Versicherer den Schaden. Er hat aber die Möglichkeit, die Versicherungsleistung – je nach Schwere des Verschuldens – anteilig zu kürzen. Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf eine Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden.

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