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Ökostrom Bald dürfen Stromzähler auch rückwärts laufen
| mag
Bisher gibt es noch viele Hürden für die derzeit beliebten Balkonkraftwerke für Zuhause. Beispielsweise muss bei der Anschaffung von den kleinen Photovoltaik-Anlagen zusätzlich ein neuer Stromzähler mit einer Rücklaufsperre verbaut werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck verspricht nun, dass die Stromzähler, durch den nicht verbrauchten Strom der Balkonkraftwerke, zu Gunsten des Verbrauchers auch rückwärts laufen dürfen.
Habeck verspricht: Zukünftig werden Stromzähler auch rückwärts drehen dürfen
Balkonkraftwerke sind mittlerweile vielen Menschen in Deutschland bekannt, weil sie durch deren Vorteile für Privatnutzer sehr überzeugend sind. Die kleinen Ökostrom-Lieferer für Zuhause sind aber leider bisher noch mit einigen bürokratischen Komplikationen bei der Anschaffung verbunden. Ein Hindernis ist beispielsweise, dass zusätzlich zu den Mini-Solaranlagen auch ein neuer Stromzähler im Haushalt verbaut werden muss.
Grund dafür ist, dass der vom Haushalt nicht genutzte Strom der Balkonkraftwerke die handelsüblichen bzw. alten Stromzähler rückwärts drehen lassen würde. Dadurch wäre der Ablesewert des tatsächlichen Stromverbrauchs verfälscht, was in Deutschland sogar einer Straftat entspräche. Deshalb wird ein Stromzähler mit einer sogenannten Rücklaufsperre benötigt, der dies dementsprechend verhindert. Bevor man die kleinen Solarkraftwerke also in Betrieb nimmt muss man sich zuvor ggf. ein neueres Modell vom Netzbetreiber einbauen lassen.
Kritiker bemängeln schon seit längerer Zeit, dass es Bürger*innen in Deutschland hinsichtlich Ökostrom durch die bürokratischen Hindernisse erschwert wird, obwohl die Balkonkraftwerke eigentlich einen großen Teil der Energiewende zutragen. Europäische Nachbarländer sind bei diesem Thema Deutschland wohl einen Schritt voraus. Diese sollen bei derartigen Angelegenheiten unbürokratischer und zu Gunsten der Verbraucher handeln.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich ebenfalls kritisch gegenüber der derzeitigen Situationen für Nutzer*innen der erneuerbaren Energien. Gemäß Habeck hat der Staat jedoch die gegenwärtigen Probleme bereits erkannt und arbeitet an Gesetzen für den schnellen Genehmigungsprozess. Habeck verprach zudem, dass Stromzähler auch bald rückwärts laufen dürfen. Noch im Mai 2023 wird demnach die finale Strategie vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellt.
Grund dafür ist, dass der vom Haushalt nicht genutzte Strom der Balkonkraftwerke die handelsüblichen bzw. alten Stromzähler rückwärts drehen lassen würde. Dadurch wäre der Ablesewert des tatsächlichen Stromverbrauchs verfälscht, was in Deutschland sogar einer Straftat entspräche. Deshalb wird ein Stromzähler mit einer sogenannten Rücklaufsperre benötigt, der dies dementsprechend verhindert. Bevor man die kleinen Solarkraftwerke also in Betrieb nimmt muss man sich zuvor ggf. ein neueres Modell vom Netzbetreiber einbauen lassen.
Kritiker bemängeln schon seit längerer Zeit, dass es Bürger*innen in Deutschland hinsichtlich Ökostrom durch die bürokratischen Hindernisse erschwert wird, obwohl die Balkonkraftwerke eigentlich einen großen Teil der Energiewende zutragen. Europäische Nachbarländer sind bei diesem Thema Deutschland wohl einen Schritt voraus. Diese sollen bei derartigen Angelegenheiten unbürokratischer und zu Gunsten der Verbraucher handeln.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck äußerte sich ebenfalls kritisch gegenüber der derzeitigen Situationen für Nutzer*innen der erneuerbaren Energien. Gemäß Habeck hat der Staat jedoch die gegenwärtigen Probleme bereits erkannt und arbeitet an Gesetzen für den schnellen Genehmigungsprozess. Habeck verprach zudem, dass Stromzähler auch bald rückwärts laufen dürfen. Noch im Mai 2023 wird demnach die finale Strategie vom Bundeswirtschaftsministerium vorgestellt.
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