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Klimaschutz Klimaschutzgesetz soll nach Gerichtsurteil angepasst werden

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Nach dem das Bundesverfassungsgericht das bestehende Klimaschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig angesehen hat, will Bundesumweltministerin Svenja Schulze das Klimaschutzgesetz nachschärfen.

Klimaschutzgesetz soll nach Gerichtsurteil angepasst werden
Bis 2030 soll sich der Zubau von Solar- und Windenergie verdoppeln.
Das neue deutsche Klimaziel für 2030 soll demnach eine CO2-Reduktion von bis 68 Prozent gegenüber 1990 vorsehen. Bisher ist das Klimaziel die CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren. Zudem will die Bundeumweltministerin Schulze mit dem Koalitionspartner CDU jahresgenauen CO2-Einsparziele bis 2050 festlegen. Auch die Ausbauziele für Ökostrom sollen angepasst und bis 2030 erhöht werden. Außerdem fordert Schulze den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dazu auf ihren Vorschlag zu beherzigen, den Zubau von Wind- und Solarenergie bis 2030 zu verdoppeln. Bis Ende der Woche will das Bundesumweltministerium einen Entwurf für das neue Klimaschutzgesetz vorlegen.

 

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