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Klimaschutz Deutsches Klimaschutzgesetz ist zum Teil verfassungswidrig

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Laut Bundesverfassungsgericht ist das deutsche Klimaschutzgesetz von 2019 in einigen Teilen nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Geklagt hatten die Umweltschutzorganisationen BUND, die Deutsche Umwelthilfe, Fridays for Future und Greenpeace.

Deutsches Klimaschutzgesetz ist zum Teil verfassungswidrig
Vier Umweltschutzorganisationen haben Verfassungsbeschwerden eingereicht.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass vor allem die jüngeren Generationen durch das Klimaschutzgesetz nicht ausreichend geschützt würden. Sie würden maßgeblich in ihren Freiheiten beschränkt, weil die Emissionsminderungslasten in die Zeiträume nach 2030 verschoben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat vier Klagen geprüft, sie stammen von den vier Umweltschutzorganisationen. Im derzeit geltenden Klimaschutzgesetz ist festgelegt, dass bis 2030 der CO2-Ausstoß um 55 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden soll. Bis 2050 strebt Deutschland Klimaneutralität an. Um dies zu erreichen, müssten aber gerade nach 2030 extreme Klimaschutzmaßnahmen greifen. Von diesen Maßnahmen würden vor allem die Jüngeren betroffen sein. Das Bundesverfassungsgericht sieht deshalb die besonders schützenswerten Freiheitsrechte der jüngeren Generation eingeschränkt. Demnach würden die künftigen Emissionsminderungspflichten das alltägliche Leben in allen Bereichen massiv einschränken. Mit den Verfassungsbeschwerden wollen die Klimaaktivisten erreichen, dass sich die Bundesregierung höhere Klimaziele setzt. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts könnte nun ein Stein ins Rollen kommen.