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Urteil zur Atomsteuer AKW-Betreiber können auf Rückzahlungen hoffen

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Die großen deutschen Betreiber von Atomkraftwerken, E.ON, RWE und EnBW, haben einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht erzielt: Die Karlsruher Richter haben die Atomsteuer gekippt. Wie die Nachrichtenagentur Reuters am Mittwoch berichtet, können die Konzerne jetzt auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen.
 

Weibliche Statue der Göttin der Gerechtigkeit
Das Bundesverfassungsgericht hat die Atomsteuer gekippt - die AKW-Betreiber können auf Rückzahlungen hoffen.
Das Bundesverfassungsgericht begründet das Urteil mit der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Kernbrennstoffsteuergesetz. Damit ist die Kernbrennstoffsteuer, die AKW-Betreiber von 2011 bis 2016 zahlen mussten, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.



EnBW, E.ON und RWE fordern sechs Milliarden Euro zurück

Die Betreiber versuchen bereits seit Einführung der Steuer gerichtlich dagegen vorzugehen. Sie sehen sich anderen Stromerzeugern gegenüber im Nachteil. Wie das Nachrichtenmagazin Spiegel Online dazu berichtet, hatte das Finanzgericht Hamburg nach einer Klage des Energiekonzerns E.ON 2013 das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, weil es das Gesetz für verfassungswidrig hielt. Nach dem aktuellen Urteil aus Karlsruhe fordern die AKW-Betreiber die zwischen 2011 und 2016 gezahlte Abgabe zurück: E.ON hat bislang insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro an Brennelementesteuer gezahlt, RWE musste 1,23 Milliarden abführen und EnBW zahlte 1,1 Milliarden.
 

Atomsteuer und Atomausstieg

Die Steuer wurde zwischen 2011 und 2016 für jedes Gramm Uran oder Plutonium erhoben, wenn es als Kernbrennstoff in Atomkraftwerken eingesetzt wird. Ursprünglich rechnete der Gesetzgeber dadurch mit zusätzlichen Einnahmen von jährlich rund 2,3 Milliarden Euro – aufgrund der sukzessiven Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke flossen jedoch weniger als zwei Milliarden Euro in die Staatskasse.