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Teldafax könnte bis zu 100 Millionen Stromsteuer zurückfordern
| tei
Neue Hoffnung für die rund 750.000 Gläubiger von Teldafax: Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, könnte der insolvente Stromanbieter bis zu 100 Millionen Euro Stromsteuer aus den vergangenen beiden Jahren vom Bundesfinanzministerium zurückfordern. Insolvenzverwalter Biner Bähr wollte sich gegenüber dem Blatt bislang jedoch nicht äußern. Im Fall der Steuerrückforderung ist die Frage entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Stromanbieter bereits Pleite war und wer wann davon Kenntnis besaß.

Durch das Insolvenzrecht könnte der Insolvenzverwalter von Teldafax 100 Millionen Euro Steuern zurückfordern.
Ein Prüfbericht des Hauptzollamtes Düsseldorf vom Herbst 2009 belegt, dass sich der Troisdorfer Discount-Versorger bereits zu diesem Zeitpunkt in finanziellen Nöten befand. Der Bericht legt weiterhin dar, dass Teldafax Insolvenz anmelden müsste, wenn das Unternehmen umgehend die aufgelaufenen Steuerschulden von damals 28,3 Millionen Euro nachzahlen würde - trotz dieser Informationen zogen die Behörden keine Konsequenzen. Auch im Jahr darauf schritten die Beamten nicht ein - diesmal hatten sie laut Bericht mehrere tausend Seiten interner Teldafax-Dokumente von einem Frankfurter Wirtschaftsermittler erhalten. Diese belegen unumwunden die finanziellen Probleme in Troisdorf und beschreiben detailliert die oft wirren Transaktionswege des Stromanbieters.
Nach Paragraph 133 des Insolvenzrechts dürfen Zahlungen angefochten werden, die bis zu zehn Jahre in der Vergangenheit liegen. Dadurch kann der Insolvenzverwalter Gelder zurückverlangen, die sich Dritte mit Sonderwissen angeeignet hätten, erklärte Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands der Süddeutschen Zeitung.
Die Gläubiger des Pleite-Konzerns könnten so zumindest einen Teil des verlorenen Geldes zurückbekommen. Nach Schätzungen der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland beläuft sich der finanzielle Schaden durch die Insolvenz von Teldafax auf etwa 500 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium wollte mit Hinweis auf das Steuergeheimnis bislang keine Angaben zu dem Fall machen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der Süddeutschen: "Ob und in welchem Umfang an Gläubiger geleistete Zahlungen im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können, wird sich endgültig erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zeigen."
Nach Paragraph 133 des Insolvenzrechts dürfen Zahlungen angefochten werden, die bis zu zehn Jahre in der Vergangenheit liegen. Dadurch kann der Insolvenzverwalter Gelder zurückverlangen, die sich Dritte mit Sonderwissen angeeignet hätten, erklärte Christoph Niering, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands der Süddeutschen Zeitung.
Die Gläubiger des Pleite-Konzerns könnten so zumindest einen Teil des verlorenen Geldes zurückbekommen. Nach Schätzungen der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland beläuft sich der finanzielle Schaden durch die Insolvenz von Teldafax auf etwa 500 Millionen Euro. Das Bundesfinanzministerium wollte mit Hinweis auf das Steuergeheimnis bislang keine Angaben zu dem Fall machen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte der Süddeutschen: "Ob und in welchem Umfang an Gläubiger geleistete Zahlungen im Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können, wird sich endgültig erst nach Abschluss des Insolvenzverfahrens zeigen."
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