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Stromsperre Kulanz aufgrund Corona bei drohender Stromsperre vorbei

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Wer aufgrund der Corona-Krise finanzielle Schwierigkeiten hat, konnte Strom- oder Gasrechnungen stunden lassen. Das ist jetzt nicht mehr möglich.

Stromsperre
Die bisherige Regelung für das Stunden von Rechnungen ist Ende Juni ausgelaufen.

Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie appellierte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen an Energieversorger, Stromsperren auszusetzen. Wer aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Engpässe geraten ist, konnte Strom- oder Gasrechnungen stunden lassen. Diese Regelung ist im Juni ausgelaufen,  eine Nachfolgeregelung gibt es bislang nicht. Wer seine Stromrechnung nicht bezahlt, der ist nach einer Zeit ohne Strom. Im vergangenen Jahr betraf das 289.000 Haushalte. Angedroht wurde die Stromsperre fast fünf Millionen Haushalten. Ein Versorger darf den Strom in der Grundversorgung nicht einfach so abstellen. Erst, wenn der Stromkunde sich mit mehr als 100 Euro im Zahlungsverzug befindet. Anschließend muss der Kunde eine Sperrandrohung erhalten und abgedreht darf der Strom erst nach frühestens vier Wochen werden. Wer jetzt in Zahlungsschwierigkeiten steckt, kann mit keiner besonderen Kulanz mehr bei seiner Strom- und Gasrechnung rechnen – es gelten die Regeln wie vor Corona.