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Stromschulden: Versorger drehen 600.000 Haushalten Saft ab

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Verbraucherschützer schlagen Alarm: Energiearmut wird zu einem wachsenden Problem in Deutschland. Nach einer Hochrechnung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sperrten die Versorger im Jahr 2010 rund 600.000 Haushalten den Strom, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlt hatten. Nach Einschätzung der Stromanbieter wird die Zahl solcher Fälle in Zukunft weiter steigen.

Zu teuer: Immer mehr Haushalten wird wegen Stromschulden die Energiezufuhr gekappt.
Zu teuer: Immer mehr Haushalten wird wegen Stromschulden die Energiezufuhr gekappt.
Die Verbraucherschützer hatten Grundversorger in Nordrhein-Westfalen befragt und die Antworten von 58 Unternehmen auf das Bundesgebiet hochgerechnet. Die Einschätzung der Versorger deckt sich mit den Erfahrungen, die Berater der Verbraucherzentrale sammeln: Immer häufiger gehe es in den Gesprächen um die Frage, wie Zahlungsverpflichtungen gegenüber Energieversorgern eingehalten werden könnten. Vor allem die stark steigenden Energiepreise sind laut Mitteilung der Verbraucherzentrale für die wachsenden Stromschulden verantwortlich.

Bereits im November 2010 hatte eine CHECK24-Studie ergeben, dass die tatsächlichen Stromkosten den Hartz IV-Satz für Strom um bis zu 30 Prozent überstiegen. Das Problem dürfte sich eher noch verschärfen - denn die Strompreise steigen seit Jahren stärker als die allgemeine Teuerungsrate. Von Juli 2007 bis Dezember 2011 verteuerte sich elektrische Energie um durchschnittlich 22 Prozent. Auch viele Kunden tragen allerdings eine Mitschuld: So konstatieren die Verbraucherschützer eine "häufig mangelnde Kompetenz beim Planen der eigenen Finanzen", die Nachforderungen aus Energierechnungen schnell zur Kostenfalle werden lasse.

Die Verbraucherzentrale rät deshalb Kunden mit knapper Haushaltskasse, ihren Zähler regelmäßig abzulesen, um nicht von hohen Nachzahlungen überrascht zu werden. Sie appelliert zudem an die Versorger, verstärkt Ratenzahlungsmodelle und Energiesparberatungen anzubieten. Eine Stromsperre ist laut Grundversorgungsverordnung nur zulässig, wenn die Außenstände des Kunden mehr als 100 Euro betragen. Zudem muss die Unterbrechung der Versorgung vier Wochen im Voraus angekündigt werden. Mahnungen des Stromanbieters müssen zuvor erfolglos geblieben sein. Für Unterbrechung und Wiederherstellung der Stromversorgung fallen Gebühren an, die oft mit mehr als 50 Euro zu Buche schlagen.