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Strompreise Vor der Mehrwertsteuersenkung den Stromzähler ablesen
| jha
Gestern wurde das Corona-Konjunkturpaket und damit die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer beschlossen. Diese gilt auch für Strompreise.

Verbraucher sollten jetzt den Gang zum Stromzähler unternehmen.
Ab dem 1. Juli gelten in Deutschland verringerte Mehrwertsteuersätze. Die Mehrwertsteuer wird von 19 auf 16 Prozent reduziert, die herabgesetze Mehrwertsteuer von 7 auf 5 Prozent angepasst. Gelten sollen diese Änderungen bis zum 31. Dezember 2020. Auch die Strompreise sind davon betroffen. Damit der tatsächliche Verbrauch vor und nach der Senkung berücksichtigt werden kann, empfehlen die Verbraucherzentralen am 30. Juni den Zählerstand zu dokumentieren und dem Versorger mitzuteilen. Ausreichend sei beispielsweise ein Foto, welches dem Versorger per E-Mail gesendet wird. Viele große Energieanbieter werden die Abschläge für Strom außerdem nicht direkt anpassen, sondern die niedrigere Mehrwertsteuer als Gutschrift ausweisen, die zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt wird.
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