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Strompreise Stromkosten übersteigen Hartz-IV-Regelsatz für Energie

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Der Hartz-IV-Regelsatz für Energie kann die Stromkosten nicht decken. Obwohl die Hartz-IV-Empfänger 2019 höhere Bezüge erhalten, ist der Regelsatz für Strom zu niedrig angesetzt. Besonders Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein bekommen dieses Ungleichgewicht zu spüren.

Stromkosten übersteigt Hartz-4-Regelsatz
Die Stromkosten übersteigen den Hartz-IV-Regelsatz für Energie.
Im Schnitt zahlen Empfänger von Hartz IV im Jahr 129 Euro mehr für Strom als im Regelsatz vorgesehen ist. Die Stromkosten für einen Singlehaushalt betragen durchschnittlich 671 Euro im Jahr. Für Wohnen, Energie und Instandhaltung können Hartz-IV-Empfänger jährlich insgesamt nur 542 Euro ausgeben.

Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein zahlen für Strom am meisten drauf

In Schleswig-Holstein sind Hartz-IV-Empfänger am stärksten von der Lücke zwischen Stromkosten und Regelsatz betroffen. Im Schnitt zahlen sie jährlich 168 Euro drauf. Am niedrigsten sind die Mehrkosten von 46 Euro im Jahr in Bremen. Insgesamt ist die Differenz in den ostdeutschen Bundesländern mit 145 Euro pro Jahr um 15 Prozent größer als in den westdeutschen (+126 Euro).