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Strommarkt Trickserei am Strommarkt wird von Bundesnetzagentur eingeschränkt
| jha
Die Bundesnetzagentur schränkt Trickersei am Energiemarkt künftig mehr ein. Ein neues Konzept der Übertragungsnetzbetreiber soll Abhilfe schaffen.

Die schärferen Regelungen sollen ab dem 1. Oktober 2021 gelten.
Die Bundesnetzagentur genehmigte ein neues Konzept der Übertragungsnetzbetreiber um Trickserei am Strommarkt schwerer zu machen. Dieses sieht neue Vergütungsregelungen und höhere Strafen für vertragsuntreue Kraftwerksbetreiber. Neue Abrechnungsvorgaben sollen Anreize geben, eine Doppelvermarktung von bereits als Regelreserve vermarkteter Energie am Großhandelsmarkt abzuwenden. Stromproduzenten bekommen mehr Geld, wenn sie die Systemsicherheit unterstützen. In Zukunft erfolgt die Abrechnung sekündlich. Jedes aktivierte Gebot wird so mit dem zugehörigen Gebotspreis auf die Sekunde genau vergütet. Im Fall, dass die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, sind Übertragungsnetzbetreiber zukünftig in der Lage eine Anreizkomponente abzurechnen. Gekoppelt ist diese mit dem Börsenpreis und bezieht sich auf den IntradayPreisindex Ausgleichsenergiepreis (ID AEP). Dieser Index bildet echtzeitnah die Geschäfte an der Börse ab. Die Vertragsstrafe erschwert eine mögliche Doppelvermarktung des bereits als Regelreserve vermarkteten Stroms am Großhandelsmarkt. Ab dem 1. Oktober 2021 sollen diese schärferen Regelungen gelten.
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