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Stromkosten bis zu 35 Prozent höher als Hartz-IV-Satz für Strom

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Auch nach der Erhöhung des monatlichen Hartz IV-Regelsatzes auf 364 Euro bzw. 367 Euro (ab 2012) zahlen alleinstehende Erwerbslose (Jahresverbrauch: 1.500 kWh) durchschnittlich 26 Prozent mehr für Strom als im Regelsatz vorgesehen. In ganz Deutschland reicht der Hartz IV-Anteil für Strom (acht Prozent des Regelsatzes) nicht aus, um die im Durchschnitt anfallenden Stromkosten zu begleichen.

Die Stromkosten übersteigen den errechneten Hartz-IV-Satz um bis zu 35 Prozent - trotz der Erhöhung.
Die Stromkosten übersteigen den errechneten Hartz-IV-Satz um bis zu 35 Prozent - trotz der Erhöhung.
1.500 kWh Strom kosten im Durchschnitt monatlich 37 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Strom beträgt aber nur rund 29 Euro pro Monat. Somit müssen Hartz IV-Empfänger im Durchschnitt monatlich ca. acht Euro bzw. 26 Prozent mehr für Strom zahlen, als sie dafür erhalten.

Besonders betroffen sind Erwerbslose in Thüringen und Rheinland-Pfalz mit Kosten von 35 Prozent über dem Hartz IV-Satz. In Berlin, Hamburg und Bremen sowie in Niedersachsen sind es dagegen nur 17 bzw. 18 Prozent.

Mit Ausnahme von Berlin trifft es die ostdeutschen Bundesländer doppelt hart: Die Arbeitslosenquote liegt überall deutlich über dem Bundesdurchschnitt von sieben Prozent (Quelle: Agentur für Arbeit). Zudem ist der Strom in allen ostdeutschen Bundesländern außer in Berlin entweder so teuer wie der deutsche Durchschnitt oder noch teurer. In Thüringen übersteigen die Stromkosten den Bundesdurchschnitt sogar um fünf Prozent.