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Strom Stromkunden Datenbanken nicht zulässig

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Daten- und Verbraucherschützer wollen Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa bezüglich dem Speichern von Energie Vertragsdaten stoppen. Die Schufa weist die Vorwürfe zurück.

Stromdatenbanken unzulässig
Der angedachte Datenpool verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Wettbewerbsrecht.
Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa planen Vertragsdaten von Strom- und Gaskunden zu speichern. So sollen Dauerwechsler schneller von Energieversorgern erkannt werden.  Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet diese Vorhaben als überflüssig und unzulässig. „Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung“, sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der angedachte Pool von Daten verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung und zuätzlich gegen das Wettbewerbsrecht. Seit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarkts können Verbraucher ihren Energieanbieter frei wählen. Kerngedanke der Liberalisierung der Energiemärkte sei es gewesen, den Verbrauchern über transparente Märkte den Wechsel zu günstigeren Tarifen zu ermöglichen. Eine solche Datenbank sei das Gegenteil von verbraucherfreundlich. Nach eigenen Angaben hat die Bundesnetzagentur keine Möglichkeit, solche Datenbanken zu unterbinden. Anfang November wollen sich Datenschützer von Bund und Ländern mit den Plänen der Wirtschaftsauskunfteinen auseinandersetzen. Energieunternehmen haben keine Kreditrisiken, denn die Stromkunden zahlen monatliche Abschläge. Deswegen bestehe keine Notwendigkeit, die Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten. Die Schufa weist die Vorwürfe bestimmt zurück. Die Idee hinter dem Pool sei gewesen, Verbrauchern auch dann einen günstigen Strom- oder Gasvertrag zu ermöglichen, wenn sie in anderen Marktsegmenten eine negative Zahlungshistorie haben.




 

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