089 - 24 24 11 66 Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Expertenberatung
089 - 24 24 11 66
Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
strom@check24.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Stromkunden haben Sonderkündigungsrecht bei Tariferhöhung

|

Höhere Kosten aus der staatlich vorgeschriebenen Angabe zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) sind der Grund für viele Stromanbieter, ihre Preise zu erhöhen. Wer die Tarifanpassung in den nächsten Tagen schriftlich bekommt, hat ein Sonderkündigungsrecht.

Bis zum 20. November informieren die Stromanbieter ihre Kunden über etwaige Preisanpassungen.
Bis zum 20. November informieren die Stromanbieter ihre Kunden über etwaige Preisanpassungen.
Bereits etwa 200 der deutschen Stromanbieter haben eine Erhöhung ihrer Tarife zum Jahreswechsel angekündigt. Weitere werden folgen. Grund dafür sind die für die Unternehmen gestiegenen Kosten aus der gesetzlich geforderten Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energien, die vielfach direkt an die Kunden weitergegeben werden sollen. Die um etwa 58 Prozent auf 3,5 Cent pro Kilowattstunde gestiegenen Kosten sind damit der Grund für teilweise empfindliche Preiserhöhungen.

Die sogenannte EEG-Umlage ist jedoch nicht für alle Stromanbieter zwingend ein Grund, ihre Tarife nach oben anzupassen. Wer von seinem aktuellen Anbieter in den nächsten Tagen jedoch eine schriftliche Information zur Preiserhöhung bekommt, kann sich auf dem Strommarkt nach einer günstigeren Alternative umsehen. Der Gesetzgeber hat für den Fall der Tariferhöhung ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher vorgesehen. Dafür ist jedoch die Einhaltung der Frist maßgeblich.

Bis zum 20. November werden Stromanbieter ihre Kunden noch über Preisanpassungen informieren. Kunden, die sich im Grundversorgungstarif befinden, können den Vertrag mit ihrem Stromanbieter innerhalb von vier Wochen kündigen. Hat man einen Sondertarif gewählt, muss man sich an die vorgegebene Kündigungsfrist seines Stromversorgers halten. Wer die Frist versäumt, muss den höheren Tarif wohl oder übel in Kauf nehmen. Für neue Verträge lohnt es sich, eine möglichst lange Preisbindung zu vereinbaren.