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Smart Meter werden für alle Verbraucher verpflichtend

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Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Nach und nach sollen so die heute noch sehr verbreiteten Drehstromzähler durch moderne Messeinrichtungen, sogenannte Smart Meter, ersetzt werden, berichten die Süddeutsche Zeitung und das IT-Fachportal golem.de.

Die Drehstromzähler sollen nach und nach durch Smart Meter ersetzt werden.
Die alten Drehstromzähler sollen nach und nach durch Smart Meter ersetzt werden.
Der Gesetzesentwurf sieht ein stufenweises Vorgehen vor: Zunächst – bis zum Jahr 2017 –  sollen Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Ab 2020 folgen dann Haushalte mit einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden. Auch Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, können an ein intelligentes Messsystem angeschlossen werden. Allerdings ist hier lediglich der Einbau „moderner Messeinrichtungen“ bis 2032 verpflichtend – dies können entweder die intelligenten Messsysteme sein oder aber elektronische Stromzähler. Beide werden üblicherweise als Smart Meter bezeichnet.
 

Entscheidung liegt beim Messstellenbetreiber

Nur die intelligenten Messsysteme, die Smart Meter Gateways, ermöglichen jedoch beispielsweise variable Tarife. Je nach Stromangebot können Verbraucher hinzugeschaltet oder Erzeuger – wie beispielsweise Photovoltaikanlagen – abgeschaltet werden, erläutert golem.de. Ob eine Verbrauchsstelle an ein intelligentes Messsystem angeschlossen wird, entscheidet der Betreiber der Messgeräte. Kosten und Nutzen müssten hier in einem „angemessenen Verhältnis“ stehen, schreibt die SZ.
 

Verbraucherschützer kritisieren den Gesetzesentwurf

Kritik kommt von Verbraucherschützern. Steht die Entscheidung des Messstellenbetreibers für ein intelligentes Messsystem, hat der Nutzer nämlich selbst keine Möglichkeit, dem Einbau zu widersprechen. Die Verbraucher tragen die Kosten, haben aber keinen Nutzen, klagt Klaus Müller, Vorsitzender des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Kritisch wird auch der Datenschutz gesehen. Während bei Großverbrauchern die Messwerte alle 15 Minuten an den Netzbetreiber übermittelt werden, geschieht dies bei Haushalten mit geringem Verbrauch nur einmal im Jahr. Ermittelt werden die Werte jedoch in jedem Fall in einem Zeitabstand von 15 Minuten.
 

Bundeswirtschaftsministerium: Datensicherheit wird gewährleistet

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht jedoch in Sachen Datenschutz keinen Grund zur Besorgnis: Hoch aufgelöste Verbraucherdaten werden nicht an Dritte weitergeleitet, schreibt das Ministerium in seinen Erläuterungen zur Datensicherheit beim Smart Metering.