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Smart Meter Rechtssicherheit für Smart Meter Rollout
| jro
Das Urteil bezog sich auf den vorgegebenen Funktionsumfang der Kommunikationseinheit des Smart Meters, dem sogenannten Gateway. Es ging dabei um die Frage, ob eine Einbaupflicht auch dann besteht, wenn die Funktionen erst nach und nach vollumfänglich durch Software Updates erreicht werden.

Der Gesetzgeber plant Anpassungen, um für Rechtssicherheit beim Smart Meter Rollout zu sorgen.
Laut Bundeswirtschaftsministerium wird es nun zu Anpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) kommen sowie zu Optimierungen im Verwaltungsverfahren. So soll beim Smart Meter Rollout für Rechtssicherheit gesorgt werden. Die Gesetzesänderung sieht eine Klarstellung zum stufenweisen Rollout intelligenter Stromzähler sowie Ergänzungen zum Thema Bestandsschutz vor. Gerade das langwierige und komplizierte Zertifizierungsverfahren durch das BSI stand in der Kritik. Neben der sicherheitstechnischen Zertifizierung sei auch ein formales Zertifizierungsverfahren nach den Technischen Richtlinien (TR) des BSI geplant. So könne die vom OVG in Münster geforderten TR-Zertifizierungen beschleunigt werden.
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