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Pilotprojekt EEG 2017 Photovoltaik und Windkraft treten ab 2018 gegeneinander an

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In einem Pilotprojekt sollen ab 2018 gemeinsame Ausschreibungen für neue Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Onshore-Windkraftanlagen starten, wie der Branchen-Nachrichtendienst EUWID in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Projekte für neue Anlagen mit einer geplanten Leistung von 400 Megawatt (MW) werden dann technologieneutral ausgeschrieben.
 

Windräder und Solarmodule: Erneuerbare Energien erfahren weltweit Zuspruch.
Pilotprojekt: Ab 2018 treten die Onshore-Windkraft und die Photovoltaik in neuen Ausschreibungen gegeneinander an.
Das Wirtschaftsministerium will die Ergebnisse anschließend auswerten. Dann werden sie diese mit den bereits gesammelten Erfahrungen der technologiespezifischen Ausschreibungen vergleichen, bei denen Projekte innerhalb einer Erzeugungsart gegeneinander antreten. Die kostengünstigste Variante bekommt dann den Zuschlag: ihr Strom wird dann vergütet.
 

Mehr Wettbewerb für die Ökostrom-Erzeugung

So will es das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017), wie der neue Paragraph §39i vorgibt. Mit diesem neuen Ausschreibungsmodell des EEG 2017 will das Bundeswirtschaftsministerium erreichen, dass der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien besser planbar ist, sich die Anlagenbetreiber einem Wettbewerb stellen und so der Ökostrom-Ausbau möglichst kostengünstig ist.
 

Kritik aus der Solarwirtschaft

Kritiker aus der Solarwirtschaft befürchten, dass gemeinsame Ausschreibungen im Endeffekt dazu führen, dass sich vor allem die Windkraft durchsetzt, da sie kostengünstiger möglich ist. Andere Technologien, wie etwa die Photovoltaik, könnten auf der Strecke bleiben. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst sieht in den gemeinsamen Ausschreibungen von PV- und Wind-Onshore-Anlagen hingegen keine Beeinträchtigung der Technologieneutralität.
 

Fixe Einspeisevergütung gibt es weiterhin

Die fixe Einspeisevergütungen gibt es nach dem EEG 2017 dann nur noch für kleine Anlagen unter 750 Kilowatt (kW) – nur für Biomasse gilt die Grenze von 150 kW. Bereits geplante Anlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen werden, erhalten ebenfalls weiterhin die fixe Vergütung für ihren eingespeisten Ökostrom. Für die Offshore-Windkraft greift das neue Ausschreibungsmodell erst für Anlagen, die ab 2021 in Betrieb gehen sollen.
 

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