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Düsseldorfer OLG kippt rückwirkende Netzentgeltbefreiung für Industrie

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Die bis Anfang 2011 rückwirkende Befreiung von den Netzentgelten für stromintensive Unternehmen ist unzulässig. Zu diesem Urteil kam das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Mittwoch. Die Betriebe dürften sich dem Gericht zufolge prinzipiell erst ab Januar 2012 befreien lassen. Das der Verordnung übergeordnete Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sehe eine entsprechende Rückwirkung nicht vor.

Arm eines Richters beim Urteilsspruch mit Hammber
Das Düsseldorfer OLG kippt die rückwirkende Befreiung von den Netzkosten für stromintensive Unternehmen.
Die Verordnung war im August 2011 in Kraft getreten. Sie regelt, dass Unternehmen, die mehr als 10 Gigawattstunden Strom im Jahr verbrauchen, sich von den Netzkosten befreien lassen können. Den daraus resultierenden Einnahmeausfall dürfen die Netzbetreiber auf Privatkunden und mittelständische Unternehmen umlegen. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) vom Donnerstag zufolge, handelt es sich dabei um einen Betrag von mehreren hundert Millionen Euro.

Die Netzbetreiber ermitteln hierfür jährlich ihren zu erwartenden Bedarf, anhand dessen die Höhe der Umlage für das Folgejahr festgelegt wird. Aus diesem Grund könne die Befreiung nicht rückwirkend gelten, heißt es in dem Bericht der SZ. Erst ab 2012 seien Unternehmen befreiungsberechtigt.

Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit mehrfach gefordert, die Industrieprivilegien abzuschaffen - zumal stromintensive Unternehmen  auch eine deutlich niedrigere EEG-Umlage zahlen. Dadurch werden Privathaushalte und kleinere Betriebe benachteiligt, da sie die Rabatte über höhere Preise mitfinanzieren müssen. Auch der Grünen-Abgeordnete Oliver Krischer fordert die Bundesregierung laut SZ auf, die „fragwürdige Befreiung von Unternehmen“ rückgängig zu machen.