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Offshore-Windparks: Neue Haftungsregelungen kommen
| rar
Die Bundesregierung hat den jüngsten Entwurf für das „Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ beschlossen. Künftig gibt es eine Haftungsklausel, nach der die Übertragungsnetzbetreiber haftbar gemacht werden können. Die Haftungskosten können sie per Umlage an die Verbraucher weiter geben.

Der Ausbau von Offshore-Windenergie hat eine weitere Hürde genommen.
Ziel der neuen Regelungen ist, den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen. Daher enthält der Gesetzentwurf einen verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplan. Für den Verbraucher ist jedoch eine andere Änderung interessant: Er wird künftig an den Zusatzkosten bei Anschlussproblemen von Windparks in Nord- und Ostsee beteiligt. Denn mögliche Schadenersatzzahlungen bei Problemen mit der Netzanbindung müssen Stromkunden mit tragen. Die Umlage wird jedoch höchstens 0,25 Cent je Kilowattstunde betragen. Auf einen Vier-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch kommen somit nicht mehr als neun Euro pro Jahr an Mehrkosten zu. Es ist damit ein moderater Anstieg für den Privatverbraucher. In der Kritik steht jedoch besonders, dass die Industrie geschont wird. Ab einem Jahresverbrauch von einer Million Kilowattstunden muss im Schadensfall nur 0,05 Cent je Kilowattstunde zusätzlich gezahlt werden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) bezeichnet die Entscheidung für die Gesetzesnovelle als einen „großen Erfolg für die Energiewende in Deutschland“. Davon würden nicht nur die Unternehmen profitieren, die in die Zukunftsbranche Offshore-Windenergie investieren wollen. Auch die Verbraucher könnten nun schneller mit Ökostrom der Offshore-Windparks rechnen. Wiederholt wird betont, dass die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben und daher auch eine Erhöhung der Strompreise nicht vermeidbar sei. Auch Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) freut sich, dass nun „ein großes Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie aus dem Weg geräumt“ sei. Der Gesetzesentwurf solle noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Erst kürzlich hatte sich Rösler für eine Einführung einer Haftungsregelung stark gemacht. Der Grund: Um die Netzanbindung der Windparks finanzieren zu können, fehlen den Übertragungsnetzbetreibern, wie etwa Tennet, die notwendigen Investoren. Diese wurden aber bisher abgeschreckt, weil unklar war, wer im Falle einer verzögerten Anbindung die Kosten tragen würde. Doch ein erster Entwurf für die Gesetzesänderung wurde von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) abgeblockt. Er hatte vorgesehen, dass die Haftungskosten voll an den Verbraucher weitergeben werden können. Nach Einführung der Höchstgrenze ist nun auch sie einverstanden. „Die Gesetzesnovelle ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien“, wird sie in Medienberichten zitiert. Die Risikoverteilung sei zugunsten der Verbraucher verändert worden, Netzbetreiber würden stärker als ursprünglich vorgesehen in Haftung genommen.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) bezeichnet die Entscheidung für die Gesetzesnovelle als einen „großen Erfolg für die Energiewende in Deutschland“. Davon würden nicht nur die Unternehmen profitieren, die in die Zukunftsbranche Offshore-Windenergie investieren wollen. Auch die Verbraucher könnten nun schneller mit Ökostrom der Offshore-Windparks rechnen. Wiederholt wird betont, dass die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben und daher auch eine Erhöhung der Strompreise nicht vermeidbar sei. Auch Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) freut sich, dass nun „ein großes Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie aus dem Weg geräumt“ sei. Der Gesetzesentwurf solle noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Erst kürzlich hatte sich Rösler für eine Einführung einer Haftungsregelung stark gemacht. Der Grund: Um die Netzanbindung der Windparks finanzieren zu können, fehlen den Übertragungsnetzbetreibern, wie etwa Tennet, die notwendigen Investoren. Diese wurden aber bisher abgeschreckt, weil unklar war, wer im Falle einer verzögerten Anbindung die Kosten tragen würde. Doch ein erster Entwurf für die Gesetzesänderung wurde von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) abgeblockt. Er hatte vorgesehen, dass die Haftungskosten voll an den Verbraucher weitergeben werden können. Nach Einführung der Höchstgrenze ist nun auch sie einverstanden. „Die Gesetzesnovelle ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien“, wird sie in Medienberichten zitiert. Die Risikoverteilung sei zugunsten der Verbraucher verändert worden, Netzbetreiber würden stärker als ursprünglich vorgesehen in Haftung genommen.
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