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Netzentgelte: Verbraucherschützer reichen Beschwerde in Brüssel ein
| mbu
Die umstrittene Befreiung großer Industriebetriebe von den Netzentgelten beschäftigt jetzt auch die EU. Der Bund der Energieverbraucher reichte in Brüssel Beschwerde gegen die neue Regelung der Strom-Netzentgeltverordnung (StromNEV) ein. Nach Meinung der Verbraucherschützer handelt es sich um eine verbotene staatliche Beihilfe.

Beschwerde in Brüssel: Verbraucherschützer bemängeln die Verteilung der Kosten für das Stromnetz.
Die EU-Kommission müsse die Regelung sofort aussetzen, weil sie nicht als Beihilfe genehmigt wurde, so Aribert Peters, Vorsitzender des Bund der Energieverbraucher. Dass die Bundesnetzagentur die Regelung rückwirkend für das ganze Jahr 2011 in Kraft gesetzt habe, obwohl sie erst im August beschlossen wurde, sei skandalös. Wie erst vor wenigen Wochen bekannt wurde, war im Sommer ein Passus in die StromNEV aufgenommen worden, der Industriebetriebe komplett von der Zahlung der Netzentgelte befreit, sofern sie jährlich mehr als 10 Gigawattstunden Strom verbrauchen und im Jahr länger als 7.000 Stunden Strom aus dem Netz entnehmen.
Für Firmen mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden sowie für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen gibt es ebenfalls Erleichterungen. Sie gehen zu Lasten der normalen Stromkunden: Die Kosten für die Befreiungen werden über eine neue Umlage auf die übrigen Verbraucher verteilt. Die Höhe soll im Dezember von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben werden, erwartet werden rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde. Sozialverbände und Handwerk kritisierten die Regelung als unsozial und ungerecht. Mehrere Stromanbieter bemängelten die kurzfristige Umsetzung.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) fordert aus einem anderen Grund Veränderungen bei den Netzentgelten: Die sogenannte Anreizregulierung müsse an die Energiewende angepasst werden. Das Verfahren sei einseitig auf Kostenreduzierungen im Bestandsnetz ausgerichtet, für mehr Ökostrom müssten die Netze jedoch teuer ausgebaut werden. Bei der Anreizregulierung werden den Netzbetreibern Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben, die immer wieder gesenkt werden. So sollen sie zu mehr Effizienz gezwungen werden. Die Regulierung der Netzentgelte muss ohnehin überarbeitet werden: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Regelungslücke entstanden, wegen der zahlreiche Netzbetreiber 2012 die Netzentgelte erhöhen können.
Für Firmen mit einem Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden sowie für Nachtspeicherheizungen oder Wärmepumpen gibt es ebenfalls Erleichterungen. Sie gehen zu Lasten der normalen Stromkunden: Die Kosten für die Befreiungen werden über eine neue Umlage auf die übrigen Verbraucher verteilt. Die Höhe soll im Dezember von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben werden, erwartet werden rund 0,75 Cent pro Kilowattstunde. Sozialverbände und Handwerk kritisierten die Regelung als unsozial und ungerecht. Mehrere Stromanbieter bemängelten die kurzfristige Umsetzung.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) fordert aus einem anderen Grund Veränderungen bei den Netzentgelten: Die sogenannte Anreizregulierung müsse an die Energiewende angepasst werden. Das Verfahren sei einseitig auf Kostenreduzierungen im Bestandsnetz ausgerichtet, für mehr Ökostrom müssten die Netze jedoch teuer ausgebaut werden. Bei der Anreizregulierung werden den Netzbetreibern Obergrenzen für ihre Erlöse vorgegeben, die immer wieder gesenkt werden. So sollen sie zu mehr Effizienz gezwungen werden. Die Regulierung der Netzentgelte muss ohnehin überarbeitet werden: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Regelungslücke entstanden, wegen der zahlreiche Netzbetreiber 2012 die Netzentgelte erhöhen können.
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